Was würdet ihr für die Abrechnung einer Strafanzeige nehmen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ulili
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#1

04.04.2012, 10:07

Eine Pauschale oder besser nach einer Einzeltätigkeit abrechnen (Abschnit 3)???

Danke wie immer für die liebe Hilfe und die netten Ratschläge :thx
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Soenny
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#2

04.04.2012, 10:13

Nr. 4302 Ziffer 2
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Adora Belle
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#3

04.04.2012, 10:15

Ich mach das für ne Pauschale, die ich möglichst in einem Bereich ansetze, der den Mandanten dazu veranlaßt, die Anzeige selbst zu erstatten. :pfeif
Ulili
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#4

04.04.2012, 10:30

:thx und bis bald ... die nächste Frage kommt bestimmt :wink1
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