Mir ist schon ganz wirr im Kopf vom vielen Suchen, aber das Richtige habe ich für mich nicht gefunden.
- Klägervertreter
- schriftl. Vorverfahren
- GEG zahlt HF
- Erledigungserklärung gestellt: Zinsen und Kosten soll GEG tragen
- Beschluss des AG: Gericht beabsichtigt, gem. § 495a ZPO zu verhandeln
- GEG reagiert nicht
- VU im schriftl. Verfahren ergangen gem. § 495 a ZPO
Ich habe jetzt wirklich gar keine Ahnung, ob eine 1,2 oder nur eine 0,5 Terminsgebühr angefallen ist. Ich tendiere ja eher zur reduzierten.
Terminsgebühr bei VU im schriftlichen Verfahren gem. § 495 a
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Was ist denn ein VU gem. § 495a ZPO?
~ Grüßle ~
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Das AG hat im schriftlichen Verfahren gem. § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung das VU erlassen.
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Was hat das Gericht erlassen... ein Urteil nach § 495a ZPO oder ein VU
Beides zusammen wäre ja mehr als erstaunlich.
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und warum bringst du das VU mit 495a in Verbindung??Es steht groß und fett Versäumnisurteil drauf.
also: <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 18. aufl. RN 35 zu 3105
Überschrift Versäunisurteil nach § 495a ZPO
Säumnis= 0,5TG
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