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Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 15:29
von schachterlteufel
es geht nicht darum, dass ich etwas falsch gemacht habe, sondern eine Kollegin, die ein Mandat für mich bearbeitet hat...

daher jetzt die Frage, wie lange der Mandant die Rückzahlung geltend machen kann...

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 15:39
von Anahid
Wie gesagt: sollte da ein Anspruch bestehen, so gehe ich von der Regelverjährung aus.

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 12.04.2023, 15:48
von paralegal6
Grundsätzlich richtig. Frage ist, ob man den als Mandanten behalten will oder sich jetzt lieber mit ihm um ein paar Euro streiten will oder möchte, dass er sich bei der Kammer beschwert

Re: Hebegebühr bei jahrelanger Ratenzahlung

Verfasst: 05.12.2023, 12:23
von paralegal6
So, nun habe ich auch das Problem, ich soll eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ratengebühr und Hebegeb. erstellen, die der Schuldner tragen soll. gegen Schuldner gibt es 2 Titel, es werden Raten an GVZ gezahlt, wo er 6 € Gebühren zahlt, da hat er keine Lust drauf (warum er sich nicht vor ZV gemeldet hat, frag mich nicht). Ich hätte auch lieber, dass er an ihn zahlt, da ich keine Buchhaltung mache aber nunja. Gibt es ein Muster? Was ist der Gegenstandswert bei 31 b RVG? 50% der HF oder alles inkl GVZ Kosten? also 0,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3309 VV plus 0,7-Einigungsgebühr, Nr. 1000 Nr. 2 Alt. 1 VV
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 96937.html