Hilfe bei Prüfung KfA (Mietwagen + Verpflegungspauschale)
Verfasst: 29.02.2012, 16:07
Brauche mal wieder Hilfe. Habe den KfA der Gegenseite auf den Tisch zwecks Prüfung. Gegen die Flugkosten werde ich nichts machen können, da die zusätzlichen Kosten im Vergleich zum Zeitaufwand wohl angemessen sein dürften (Fahrzeit wären ansonsten für Hin- und Rückfahrt gute 10 Stunden gewesen). Kopfzerbrechen bereiten mir aber zwei Umstände:
1. Der Anwalt macht neben dem Abwesenheitsgeld eine Verpflegungspauschale von 6,00 € nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geltend, geht das überhaupt? Im RVG dürfte es eine solche Regelung nicht geben, jedenfalls wäre mir diese unbekannt.
2. Der Anwalt hat sich für die Strecke vom Flughafen zum Gericht einen Mietwagen genommen. Kostenpunkt stolze 200,00 €. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung vom Flughafen mit 1 x Umsteigen für 15,00 € (einfache Fahrt 2. Klasse, da Fahrt auch nur kurz), das Gericht ist vom Bahnhof bequem in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Meiner Meinung nach dürften die Mietwagenkosten also in keinem Verhältnis stehen.
1. Der Anwalt macht neben dem Abwesenheitsgeld eine Verpflegungspauschale von 6,00 € nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geltend, geht das überhaupt? Im RVG dürfte es eine solche Regelung nicht geben, jedenfalls wäre mir diese unbekannt.
2. Der Anwalt hat sich für die Strecke vom Flughafen zum Gericht einen Mietwagen genommen. Kostenpunkt stolze 200,00 €. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung vom Flughafen mit 1 x Umsteigen für 15,00 € (einfache Fahrt 2. Klasse, da Fahrt auch nur kurz), das Gericht ist vom Bahnhof bequem in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Meiner Meinung nach dürften die Mietwagenkosten also in keinem Verhältnis stehen.