Gegenstandswert gerechtfertigt??
Verfasst: 20.02.2012, 10:09
Hallo,
unsere Mandantin, welche vorher bei einem anderen Anwalt gewesen ist, hat von diesem eine Abschlussrechnung erhalten.
Bei der Sache ging es um eine Erbangelegenheit, bei welcher unsere Mandantin von der Frau, die sie jahrelang gepflegt hat, ein angebliches Erbe von 1.5 Mio. Euro erhalten sollte. Die ganze Sache war aber etwas undurchsichtig, da das Testament nicht handgeschrieben war, sondern nur per Schreibmaschine getippt und von der Erblasserin unterschrieben...
Der alte Anwalt sollte prüfen, inwieweit unsere Mandantin Anrecht auf das Erbe hat bzw. ob von einem durchsetzungsfähigen Anspruch auf das Erbe auszugehen ist.
Keine große Sache...eigentlich.
Nun rechnet der Anwalt aber natürlich eine Beratungsgebühr nach 2100 VV-RVG für die Prüfung der Erfolgsaussichten ab und setzt dabei den vollen Gegenstandswert von 1.5 Mio. Euro an, dementsprechend hoch fällt die Kostenrechnung aus !!! Uns erscheint das unter Berücksichtigung der Umstände bzw. des geringen Aufwands viel zu überhöht.
Wie könnte man hier gegenüber dem Ex-Anwalt argumentieren?
Vielen Dank für Antworten...
unsere Mandantin, welche vorher bei einem anderen Anwalt gewesen ist, hat von diesem eine Abschlussrechnung erhalten.
Bei der Sache ging es um eine Erbangelegenheit, bei welcher unsere Mandantin von der Frau, die sie jahrelang gepflegt hat, ein angebliches Erbe von 1.5 Mio. Euro erhalten sollte. Die ganze Sache war aber etwas undurchsichtig, da das Testament nicht handgeschrieben war, sondern nur per Schreibmaschine getippt und von der Erblasserin unterschrieben...
Der alte Anwalt sollte prüfen, inwieweit unsere Mandantin Anrecht auf das Erbe hat bzw. ob von einem durchsetzungsfähigen Anspruch auf das Erbe auszugehen ist.
Keine große Sache...eigentlich.
Nun rechnet der Anwalt aber natürlich eine Beratungsgebühr nach 2100 VV-RVG für die Prüfung der Erfolgsaussichten ab und setzt dabei den vollen Gegenstandswert von 1.5 Mio. Euro an, dementsprechend hoch fällt die Kostenrechnung aus !!! Uns erscheint das unter Berücksichtigung der Umstände bzw. des geringen Aufwands viel zu überhöht.
Wie könnte man hier gegenüber dem Ex-Anwalt argumentieren?
Vielen Dank für Antworten...