HILFE - Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten
Verfasst: 13.04.2007, 13:52
Hallo alle miteinander,
heute darf ich mal wieder eine tolle Frage stellen.
Wir haben hier einen Mandanten der seine Rechnungen nicht bezahlen möchte. Nachdem meine Chefin und ich uns wieder beruhigt haben :twisted: und wieder einigermaßen klar denken können , nun also meine schlaue Frage:
daß ich die gerichtlichen Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten festsetzen lassen kann, das weiß ich .... aber:
was ist mit den außergerichtlichen Gebühren
Gibt es eine einfachere Art diese gegen den Mandanten festsetzen zu lassen Oder müssten wir tatsächlich klagen
Bitte um schnelle Antwort *hoff* und danke euch bereits jetzt
Preußi
heute darf ich mal wieder eine tolle Frage stellen.
Wir haben hier einen Mandanten der seine Rechnungen nicht bezahlen möchte. Nachdem meine Chefin und ich uns wieder beruhigt haben :twisted: und wieder einigermaßen klar denken können , nun also meine schlaue Frage:
daß ich die gerichtlichen Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten festsetzen lassen kann, das weiß ich .... aber:
was ist mit den außergerichtlichen Gebühren
Gibt es eine einfachere Art diese gegen den Mandanten festsetzen zu lassen Oder müssten wir tatsächlich klagen
Bitte um schnelle Antwort *hoff* und danke euch bereits jetzt
Preußi