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HILFE - Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten

Verfasst: 13.04.2007, 13:52
von Gast
Hallo alle miteinander,

heute darf ich mal wieder eine tolle Frage stellen.

Wir haben hier einen Mandanten der seine Rechnungen nicht bezahlen möchte. Nachdem meine Chefin und ich uns wieder beruhigt haben :twisted: und wieder einigermaßen klar denken können :evil: , nun also meine schlaue Frage:

daß ich die gerichtlichen Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten festsetzen lassen kann, das weiß ich .... aber:

was ist mit den außergerichtlichen Gebühren :?: :?: :?:
Gibt es eine einfachere Art diese gegen den Mandanten festsetzen zu lassen :?: :?: :?: Oder müssten wir tatsächlich klagen :?: :?: :?:

Bitte um schnelle Antwort *hoff* und danke euch bereits jetzt

Preußi

Verfasst: 13.04.2007, 13:53
von Janin
Macht Mahnbescheid, so mache ich das Ganze auch. Gerichtl. Kosten lasse ich festsetzen, außergerichtl. Kosten beantrage ich Mahnbescheid

Verfasst: 13.04.2007, 13:53
von Curry
Mache ich auch so!

Verfasst: 13.04.2007, 13:53
von StineP
Bei außergerichtlichen immer MB!!

Bei gerichtlichen Kfb

Verfasst: 13.04.2007, 13:54
von Gast
die Idee hatten wir auch schon, aber der Mandant wird mit Sicherheit Widerspruch einlegen und dann müssen wir die Gerichtskosten auch noch - zumindest - vorschießen, damit das Verfahren richtig losgeht.

Wir wollen nicht noch gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen. Zumal in einer evtl. Vollstreckung wahrscheinlich nicht mehr viel bis gar nichts zu holen ist.

Verfasst: 13.04.2007, 13:56
von Curry
Aber anders geht es nunmal nicht. Macht doch erstmal ´nen KfA und vollstreckt dann, dann werdet ihr ja sehen, ob die Vollstreckung Erfolg hat und könnt dann immer noch ´nen MB machen.

Verfasst: 13.04.2007, 13:57
von Janin
Aber anders geht es nicht, wie Beantragung eines Mahnbescheides bzw. Klage. Sorry, diesen Weg müsst ihr aber gehen mit dem Risiko, dass Mandant gegen MB Widerspruch einlegt ...

Verfasst: 13.04.2007, 13:58
von Gast
jepp für die gerichtlichen Verfahren gibt es jetzt auch den KfA.

Aber ich hoffte, daß ihr vielleicht noch ne ganz schnelle Lösung hättet für die außergerichtlichen Kosten.

Aber trotzdem einen lieben Dank an euch :)

Verfasst: 13.04.2007, 13:59
von Janin
Oder ihr schickt Moskau-Inkasso zum Mandant, vielleicht hilft das :lol: 8) 8)

Verfasst: 13.04.2007, 14:00
von StineP
Nützt aber wirklich nichts.

Selbst wenn er Widerspruch einlegt, kannst du im gerichtlichen Verfahren die Forderung titulieren lassen..... Besser als gar nichts, oder???

Das mit dem guten Geld schlechtem hinterher werfen, das macht man in unserem Job ungefähr bei 80 % der Fälle............