Abrechnung für die Einholung von Handelsregisterauszügen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Urlaubsvertretung
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#11

12.02.2012, 19:40

"...was für ein formular? ich hab kein forumlar. ich ziehe den hr auszug und maile den an den mandanten. wo ist das formular? die mail? und dafür kann ich/soll ich gebühren nehmen?"

Ich würde auch nach Nr. 2302 VV RVG nach geringem Streitwert abrechnen oder ein Pauschalhonorar vereinbart

zuzüglich kann der Anwalt verlangen:
- Kosten für den Auszug
- 2,50 € pro email-Anhang
- und für beides die MWSt
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