Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Nadine84
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 18.01.2008, 10:57
Beruf: ReFa
Software: AnNoText

#1

30.01.2012, 12:39

Hallo zusammen,
ich habe folgende/s Frage/Problem:

Wir sind hier in einer Sache im KFA-Verfahren. Gericht ist 23 km von Mandanten und 30 km von unserem Kanzleisitz weg. Gegenanwalt ist auch 30 km und dessen Mandanten 46 km entfernt.

Das man Fahrkosten für den Anwalt und Abwesenheitsgeld geltend macht, ist klar.

Aber kann man auch die Fahrkosten für den Mandanten festsetzen lassen und dann auch nochmal für den Anwalt selbst?

Ich stehe da gerade ziemlich auf dem Schlauch - vielleicht könnt ihr mir helfen.

Lg Nadine
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

30.01.2012, 12:50

Erstattungsfähig sind in eurem Fall nur die Reisekosten für die Entfernung Wohnort Mandant - Gericht.

Wenn der Mandant am Termin teilgenommen hat, können seine Auslagen mit berechnet werden.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nadine84
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 18.01.2008, 10:57
Beruf: ReFa
Software: AnNoText

#3

30.01.2012, 13:35

Und das gilt auch für die Gegenseite? Der Gegner hat nämlich erst für seinen Mandanten und jetzt nachträglich für sich festsetzen lassen.

Wir hatten zunächst nur für uns, könnten jetzt aber auch für unseren Mandanten festsetzen lassen?
gkutes

#4

30.01.2012, 13:46

das gilt für alle Parteien .

du kannst das nun auch nachfestsetzen lassen
Antworten