Bitte Hilfe Gechäftsgebühr Klageabtretung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

31.03.2007, 16:25

Hallo,

Mandant wurde außergerichtlich wegen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von meinem RA vertreten.
Gegner tritt Forderung ab und lässt dann klagen.
Klage wird abgewiesen.
Habe dann Kostenfestzetzung für halbe Geschäftsgebühr, Verfahren, Termin etc. beantragt.
Nun verlangt das Gericht, dass die halbe Geschäftsgebühr zurückgenommen werden soll, weil Zweifel bestünden, dass diese angefallen wäre?

Was mache ich nun? Angefallen ist die Gebühr ja auf jeden Fall, aber nicht gegen den Kläger in Person wegen der Abtretung?

Viele Grüße
Melanie
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#2

31.03.2007, 16:35

Im gerichtlichen Verfahren ist der nicht anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr ohnehin nicht festsetzbar, da er nicht zu den gerichtlichen Verfahrenskosten gehört. Das ist mittlerweile in der aktuellen Rechtsprechung ausgepaukt. Es bleibt also nichts übrig, als die Gebühr im Kostenfestsetzungsverfahren zurückzunehmen.
~ Grüßle ~
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Gast

#3

31.03.2007, 16:46

Aber es geht ja um den anrechenbaren Teil?
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#4

31.03.2007, 17:06

Das verstehe ich jetzt nicht...der Teil, der anzurechnen ist, ist doch praktisch "weg" durch die Anrechnungspflicht... :? Oder habe ich jetzt ein Brett vor dem Kopf?
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tiko73

#5

31.03.2007, 17:10

@Melie
Du meintest doch sicher den nicht anrechenbaren Teil, oder?
Aber auch den hättet ihr einklagen bzw. durch Widerklage geltend machen müssen. Außergerichtliche Kosten können nicht gerichtlich festgesetzt werden.
Gast

#6

31.03.2007, 17:13

Das Brett ist bestimmt vor meinem Kopf!
Denn irgendwie hat mich das jetzt alles komplett verwirrt.

Bisher haben wir bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung immer so abgerechnet:

Verfahren
+ Termin
+ halbe Geschäftsgebühr
+ etc

und die Anträge sind zumindest in den letzten drei Jahren immer so durchgegangen.

So hab ich das diesmal auch wieder gemacht. Aber jetzt soll die halbe Geschäftsgebühr zurückgenommen werden?
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#7

31.03.2007, 17:14

So wie tiko73 hatte ich das auch gesehen... hurra: Kein Brett vor dem Kopf... :yeah :wink:
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#8

31.03.2007, 17:18

Solltet ihr bislang die halbe Geschäftsgebühr im gerichtlichen KFV durchbekommen haben, dann habt ihr aber mehr als Glück gehabt - oder der zuständige Rpfl. keine Ahnung... :roll:
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tiko73

#9

31.03.2007, 17:23

Danke 13, dass du mir zustimmst *freu*

Aber ich kann dir auch nur wieder zustimmen.
Wobei, es gibt Rechtspfleger mit ohne Ahnung?? Ich dachte, die wissen immer alles besser ;-)
Gast

#10

31.03.2007, 17:28

Ach du dickes Ei! Ist ja toll ...

Ich hab aber auch drei Fälle in Erinnerung wo Mandant verloren hat und für den Beklagten trotzdem die halbe Geschäftsgebühr gerichtlich festgesetzt worden ist!
Jetzt verstehe ich einfach garnichts mehr! Steht mir ja ein schöner Montag bevor.

Und dann muss ich das jetzt beim Gericht zurücknehmen und dem Zedent eine Rechnung über die außergerichtlichen Gebühren schicken? Dann in voller Höhe, weil er ja nicht Kläger war?
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