HILFE - Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

13.04.2007, 13:52

Hallo alle miteinander,

heute darf ich mal wieder eine tolle Frage stellen.

Wir haben hier einen Mandanten der seine Rechnungen nicht bezahlen möchte. Nachdem meine Chefin und ich uns wieder beruhigt haben :twisted: und wieder einigermaßen klar denken können :evil: , nun also meine schlaue Frage:

daß ich die gerichtlichen Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten festsetzen lassen kann, das weiß ich .... aber:

was ist mit den außergerichtlichen Gebühren :?: :?: :?:
Gibt es eine einfachere Art diese gegen den Mandanten festsetzen zu lassen :?: :?: :?: Oder müssten wir tatsächlich klagen :?: :?: :?:

Bitte um schnelle Antwort *hoff* und danke euch bereits jetzt

Preußi
Janin

#2

13.04.2007, 13:53

Macht Mahnbescheid, so mache ich das Ganze auch. Gerichtl. Kosten lasse ich festsetzen, außergerichtl. Kosten beantrage ich Mahnbescheid
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Curry
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#3

13.04.2007, 13:53

Mache ich auch so!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#4

13.04.2007, 13:53

Bei außergerichtlichen immer MB!!

Bei gerichtlichen Kfb
Gast

#5

13.04.2007, 13:54

die Idee hatten wir auch schon, aber der Mandant wird mit Sicherheit Widerspruch einlegen und dann müssen wir die Gerichtskosten auch noch - zumindest - vorschießen, damit das Verfahren richtig losgeht.

Wir wollen nicht noch gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen. Zumal in einer evtl. Vollstreckung wahrscheinlich nicht mehr viel bis gar nichts zu holen ist.
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Curry
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#6

13.04.2007, 13:56

Aber anders geht es nunmal nicht. Macht doch erstmal ´nen KfA und vollstreckt dann, dann werdet ihr ja sehen, ob die Vollstreckung Erfolg hat und könnt dann immer noch ´nen MB machen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Janin

#7

13.04.2007, 13:57

Aber anders geht es nicht, wie Beantragung eines Mahnbescheides bzw. Klage. Sorry, diesen Weg müsst ihr aber gehen mit dem Risiko, dass Mandant gegen MB Widerspruch einlegt ...
Gast

#8

13.04.2007, 13:58

jepp für die gerichtlichen Verfahren gibt es jetzt auch den KfA.

Aber ich hoffte, daß ihr vielleicht noch ne ganz schnelle Lösung hättet für die außergerichtlichen Kosten.

Aber trotzdem einen lieben Dank an euch :)
Janin

#9

13.04.2007, 13:59

Oder ihr schickt Moskau-Inkasso zum Mandant, vielleicht hilft das :lol: 8) 8)
StineP

#10

13.04.2007, 14:00

Nützt aber wirklich nichts.

Selbst wenn er Widerspruch einlegt, kannst du im gerichtlichen Verfahren die Forderung titulieren lassen..... Besser als gar nichts, oder???

Das mit dem guten Geld schlechtem hinterher werfen, das macht man in unserem Job ungefähr bei 80 % der Fälle............
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