Seite 1 von 3

ergänzender Aktenauszug

Verfasst: 12.04.2007, 10:03
von mentos
Hi,

was rechnet Ihr denn bei ergänzenden Aktenauszügen ab? Gruss

Verfasst: 12.04.2007, 10:05
von PeeDee
gegenüber wem?
Mandant? Versicherung?

Verfasst: 12.04.2007, 10:16
von StineP
Jede Anforderung eines Aktenauszugs, die vom Mandanten so beauftragt wurde, kann erneut abgerechnet werden. Aus Kulanzgründen nehmen wir - wenn wir beispielsweise erneut Akteneinsicht beantragen, weil zB das Verfahren weitergeführt wurde und zu erwarten ist, dass neue Informationen in der Akte sind, dann rechnen wir nur noch mal Kopien und Pauschale ab.

ergänzender Aktenauszug

Verfasst: 12.04.2007, 10:19
von mentos
Gegenüber der Versicherung.

Aktenauszug wurde bereits schon mal von der Versicherung angefordert. Jetzt möchten sie halt die restlichen Seiten.

Verfasst: 12.04.2007, 10:20
von StineP
Dann darfst alles nochmal abrechnen!

Verfasst: 12.04.2007, 10:24
von PeeDee
:zustimm

ergänzender Aktenauszug

Verfasst: 12.04.2007, 10:27
von mentos
Super vielen Dank!

Hatte nämlich mal in Erinnerung, dass beim ergänzender Aktenauszug lediglich eine Gebühr von 13,50 € zzgl. Kopiekosten pp geltend gemacht werden kann.

Aber dann mach ich die vollen Gebühren geltend. :D

Verfasst: 12.04.2007, 10:50
von Moneypenny
Das stimmt. Ergänzender Aktenauszug (bei RA-Micro steht das im Kostenprogramm auch extra dabei) kostet die Versicherung nur 13 € zuzüglich Kopiekosten und Auslagen!! Nicht die vollen Gebühren!

Verfasst: 12.04.2007, 10:59
von StineP
Hast du dazu vielleicht nen §, ne Nr. im VV oder ähnliches??

Verfasst: 12.04.2007, 11:02
von Curry
Stimmt bei RA-Micro stehen nur die 13 € drin. Dort steht:

"Vereinbarte Vergütung für ergänzenden Aktenauszug § 4 VV RVG, §§ 611, 612 BGB"