ergänzender Aktenauszug

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#11

12.04.2007, 11:23

stimm zu.. hatte das letztens den § auch per zufall entdeckt... 23 € + kopierkosten..
StineP

#12

12.04.2007, 11:30

Also lies dir mal § 4 RVG durch!?? Kann nichts dergleichen erkennen.

Im Übrigen gilt das DAV-Abkommen, nachdem diese ursprünglich geregelten 26,00 € abgerechnet werden können, seit Einführung des RVG nicht mehr. Schon aus dem Grund würde ich bei JEDEM Auftrag Akteneinsicht zu beantrag, mindestens 26 € abrechnen
StineP

#13

12.04.2007, 11:31

Das bedeutet, dass du sogar mehr abrechnen kannst. 30,00 € zum Beispiel..... Wenn die Versicherung der Meinung ist, irgendwas wäre zu hoch, dann streichen die eh von alleine. Aber wenn man das nicht wenigstens versucht, geht einem Geld durch die Lappen und selbst wenn es nur ein paar Euro sind.
mentos

#14

12.04.2007, 12:16

Hab jetzt mal in den §§ nachgeschaut. Da steht lediglich "angemessene Vergütung", aber kein Betrag.

Also was ist angemessen?

Hab ich weniger Aufwand für einen ergänzenden Aktenauszug? Kann doch irgendwie nicht sein, oder?
StineP

#15

12.04.2007, 12:20

Nein, eben das meine ich ja. Früher, als es diese DAV-Vereinbarung noch gab, hatte man sich auf 26/13 € geeinigt.

Meiner Meinung nach hat man aber auch bei nem ergänzenden Antrag genauso "viel" Aufwand. Also wir nehmen immer ne neue Gebühr + Kopierkosten + Aktenpauschale..........
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#16

12.04.2007, 13:54

jetzt gibts es aber so ein ähnliches Abkommen, nur das das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist..

kannst es ja versuchen mit 26 €, aber die werden sicher meckern..
StineP

#17

12.04.2007, 14:21

Woher sollen wir denn solche Abkommen kennen!?

Hast du ne Ahnung wie das heißt??
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#18

12.04.2007, 14:32

von RA Micro.. ;-) nein das ist wie gesagt alles in der Schwebe und ein wirkliches abkommen gibts net..
StineP

#19

12.04.2007, 14:47

Na dann erst recht probieren. Geld zu verschenken haben wir auch nicht ;)

lol - von RA Micro, dann hab ich ja ne gute Ausrede *fg*
Gast

#20

12.04.2007, 15:45

Wenn einen die Versicherung den Auftrag zur Akteneinsicht erteilt, hätte man im Vorfeld die Möglichkeit ein Honorar zu vereinbaren. Das machen die meisten RA aber nicht und man rechnet die wenigen 26,00 € ab. Vielleicht könnte man ja vvviiiieeellll mehr haben, aber getraut hat sich wohl noch keiner?????

Dann ist es doch kein Wunder, dass die RA immer ärmer werden, oder *lol*

L.G. Schlaubi
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