Selbstständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Saja
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#1

20.01.2012, 12:06

Hallo,

ich wollte einmal fragen, wie die Abwicklung im SB ist. Es handelt sich um eine Mietsache.

Kann eine Kostenentscheidung stattfinden? Es gab noch keine Hauptverhandlung. Die Gegenseite hat die Festsetzung des Verfahrenswertes beantragt.

:thx
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Kasimir1603
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#2

20.01.2012, 12:20

Im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens ergeht erstmal grundsätzlich keine Kostenentscheidung. Erst bei Übergang in ein Hauptsacheverfahren bestünde die Gefahr einer Kostenentscheidung im Falle eines Unterliegens.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Tigra
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#3

20.01.2012, 12:42

Aber ein verfahrenswert wird idR bestimmt, das ist schon richtig!
[size=85]capture life - create art[/size]
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