...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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grommelie
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#11
19.01.2012, 20:31
Tigra, Deine Ansicht in Beitrag 3 ist falsch. Die Versicherung zahlt Gebühren aus dem regulierten Betrag, hier also aus dem gezahlten Schmerzensgeld.