n Abrechnung Zeugenentschädigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Rak_84
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#11

11.01.2012, 08:43

Ja, das habe ich mir auch gedacht aber eben weil das Gericht sowas bezüglich unseres Antrages geschrieben hat mit Vergleichsberechnung usw..
gkutes

#12

11.01.2012, 09:35

hattet ihr denn auch Kosten für den Mandanten geltend gemacht?

Wenn ja - diese bleiben bestehen und die RA-Reisekosten musst du zurücknehmen.

Mit der Vergleichsrechnung da ist verwirrend. Vll hat das Gericht einen falschen Textbaustein hergenommen.
cjdenver
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#13

12.01.2012, 23:43

ich hätt ja nach alledem auch fast gedacht es geht um reisekosten des mandanten, nicht um die des PB. denn dass die nicht ansetzbar sind ist klar. denn wenn der mandant aus irgendwelchen gründen reisekosten geltend macht (anreise vom dritten ort vielleicht?) dann wär ne vergleichsrechnung eher vonnöten. falls nicht, hat das gericht wohl wirklich den falschen textbaustein genommen.

an Rak_84: sich nicht auszukennen ist kein problem, aber dann musst du schon ein bisschen genauer schreiben was wer angesetzt hat und wie die sachlage ist. so zitate wie "Hmmm ..., halt Ladung bekommen zum Termin, Zeuge weil steht ja Zeugenentschädigung und dachte iwas hätte mein Chef gesagt Zeuge blablabla ..." sind nicht wirklich hilfreich wenn man versucht nachzuvollziehen was abläuft. aber sorry für meine zugegeben etwas harsche antwort...
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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