Anrechnung Geschäftsgebühr und MB + VB Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNoSchnuffel81
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#1

02.01.2012, 10:46

Hallo zusammen und vorab ein frohes neues Jahr.

Wir haben für unseren Mandanten ein aufforderungsschreiben gemacht und dann MB und VB beantragt. Nunmehr muss ich dies alles mit Mdt abrechnung.

Muss ich nur die Gebühr für den MB anrechnen oder auch für den VB?

Ich würde so abrechnen:

1,3 Geschäftsgebühr
abzgl. 1,0 MB-GEbühr
0,5 VB Gebühr.

Unser Programm will aber immer die 0,5 GEbühr auch abziehen...

Vielen DANK!
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#2

02.01.2012, 10:52

Wieso rechnest du die MB-Gebühr komplett auf die GeschG an?

1,3 GeschG
PTE
1,0 MB-Gebühr
abzügl. 0,65 GeschG
0,5 VB-Gebühr
PTE
MwSt
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#3

02.01.2012, 10:54

Wünsche dir auch erst mal ein frohes neues Jahr.

Du musst die Geschäftsgebühr auf die Gebühr für den MB anrechnen. Würde dann so aussehen:

Geschäftsgebühr 2300 1,3
Antrag auf MB 3305 1,0
- Anrechnung Vorbemerkung 3 IV VV RVG (0,65 Gebühr anrechnen)
Antrag auf VB 3308 0,5
Telepauschale usw.

Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Snoops am 02.01.2012, 10:58, insgesamt 2-mal geändert.
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#4

02.01.2012, 10:55

@Snoops: Woher nimmst du denn die 3100?
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#5

02.01.2012, 10:59

@ Liesel: Hab mich im Eifer des Gefechtes vertan. Hab mich schon korrigiert. :D
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