Rechtsschutzversicherung will Erstberatung zurück
Verfasst: 24.11.2011, 11:06
Hallo,
ich brauche nach langer Zeit mal bitte wieder Eure Hilfe. Wir haben eine Nachlasssache, in der hatte die Mandantin für eine Erstberatung Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung. Wir haben nach dem ersten und einzigen Besprechungstermin 190,00 € und Steuer abgerechnet, Rechtschutz hat auch gezahlt. Das war alles im August.
Im Oktober war dann die Mandantin wieder da, weil der Vorgang jetzt doch weiter gehen soll. Mein Chef hat jetzt veranlasst, dass auch die weitere Abrechnung (jetzt 1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen, Steuer, abzüglich der Erstberatung) an die Rechtschutz-VS gemacht wird. Ich wollte das eigentlich nicht machen, wegen der Erstberatung, aber mein Einspruch hat nichts genutzt. Jetzt möchte die Rechtschutz-VS die bereits gezahlte Erstberatung zurück mit dem Hinweis, die Beratungskosten seien jetzt nicht mehr gesondert angefallen. Chef regt sich natürlich auf und meint, das kann doch nicht sein. Ich soll jetzt recherchieren ob die Rückforderung rechtens ist oder nicht.
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Dankeschööönn
ich brauche nach langer Zeit mal bitte wieder Eure Hilfe. Wir haben eine Nachlasssache, in der hatte die Mandantin für eine Erstberatung Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung. Wir haben nach dem ersten und einzigen Besprechungstermin 190,00 € und Steuer abgerechnet, Rechtschutz hat auch gezahlt. Das war alles im August.
Im Oktober war dann die Mandantin wieder da, weil der Vorgang jetzt doch weiter gehen soll. Mein Chef hat jetzt veranlasst, dass auch die weitere Abrechnung (jetzt 1,3 Geschäftsgebühr, Auslagen, Steuer, abzüglich der Erstberatung) an die Rechtschutz-VS gemacht wird. Ich wollte das eigentlich nicht machen, wegen der Erstberatung, aber mein Einspruch hat nichts genutzt. Jetzt möchte die Rechtschutz-VS die bereits gezahlte Erstberatung zurück mit dem Hinweis, die Beratungskosten seien jetzt nicht mehr gesondert angefallen. Chef regt sich natürlich auf und meint, das kann doch nicht sein. Ich soll jetzt recherchieren ob die Rückforderung rechtens ist oder nicht.
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Dankeschööönn