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Höhe von Gebühren

Verfasst: 09.11.2011, 10:45
von Stefal
Wer kann mir helfen? Ich habe eine Grundschuldbestellungsurkunde mit Vollstreckungsunterwerfung. Vor der zu beantragenden Versteigerung versuche ich außergerichtlich einen Vergleich zu schließen. Muß ich hier nun die Gebühren im Rahmen der Zwangsvollstreckung (0,3) ansetzen, oder kann ich die Geschäfts- und Einigungsgebühr ansetzen?