Gebühr für Widerspruch?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Chrissy Feldy
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#1

27.10.2011, 11:22

Kurioser Fall:

Außergerichtlich wird Gegner aufgefordert, Zahlung zu leisten. Da nach Mahnung keine Zahlung erfolgt, wird MB beantragt über EUR 904,40 HF plus Zinsen, EUR 12 Mahnkosten, EUR 130,50 außergerichtl. RA-Kosten.

Wir erhalten Kostenrechnung des Gerichts über Gesamtbetrag EUR 1.141,96 am 18.4.2011.

Der MB wurde am 29.4.2011 dem Gegner zugestellt.

Am 11.05.2011 zahlt der Gegner EUR 1.141,96. Somit wäre die Angelegenheit für uns erledigt gewesen; Abrechnung an Mandant.

Ende Mai erhalten wir die Mitteilung des Gerichts, dass der Gegner gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt hat.

Wir zahlen die 2. Hälfte der GK ein und schreiben an das Gericht, dass der Gegner nach Mahnbescheid den Betrag von EUR 1.141,96 gezahlt hat. Somit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Mit weiterem Schriftsatz haben wir dann empfohlen, dass der Gegner den Widerspruch zurücknehmen möge, um unnötige weitere Kosten zu vermeiden.

Das Gericht teilte daraufhin mit, dass eine Rücknahme nicht erfolgte und ob das Verfahren nun an das Prozessgericht abgegeben werden soll. Dies haben wir dann bejaht.

Sodann erging ein Beschluss, wonach "nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten auferlegt werden. Streitwert EUR 904,40".

Nun meine Frage: Bekomme ich hier eine reduzierte TG für den Widerspruch?

Ich hatte eine solche im KFA in Ansatz gebracht. Das Gericht möchte nun eine Begründung hierfür bzw. eine Rücknahme der Gebühr.
L.G. Chrissy
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LuzZi
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#2

27.10.2011, 11:24

Ich wüsste nicht, wofür hier eine TG entstanden sein soll.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Chrissy Feldy
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#3

27.10.2011, 11:32

LuzZi ich war mir da eben auch nicht sicher und hab eine solche mit in den KFA in Ansatz gebracht.
Suchmaschinentechnisch hatte ich nichts gefunden zu solch einem speziellen Fall.

Also wenn Du auch keinen Grund für TG siehst, nehm ich den Antrag zurück. :thx
L.G. Chrissy
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petzilein
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#4

27.10.2011, 11:32

Da in vorliegendem Fall ja nur noch über die Kosten zu entscheiden war und dies ohne mündliche Verhandlung geschehen ist. Kannst du hier auch keine Terminsgebühr erhalten.
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
gkutes

#5

27.10.2011, 11:34

eine 1,2 TG wäre entstanden bei dem Beschluss 91a ZPO, wenn nicht nur über die Kosten entschieden worden wäre.
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#6

27.10.2011, 11:35

petzilein hat geschrieben:Da in vorliegendem Fall ja nur noch über die Kosten zu entscheiden war und dies ohne mündliche Verhandlung geschehen ist. Kannst du hier auch keine Terminsgebühr erhalten.
:thx
L.G. Chrissy
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#7

27.10.2011, 11:37

gkutes hat geschrieben:eine 1,2 TG wäre entstanden bei dem Beschluss 91a ZPO, wenn nicht nur über die Kosten entschieden worden wäre.
Tja, leider 91 a ZPO, aber nur über die Kosten *schnüff

Trotzdem :thx
L.G. Chrissy
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#8

27.10.2011, 11:37

Da schnelle Hilfe da war und die Sache erledigt ist, kann der Beitrag geschlossen werden. :thx
L.G. Chrissy
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