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Deckung Rechtschutzversicherung abgelehnt

Verfasst: 20.10.2011, 16:44
von Casa
Wie sieht folgendes aus.

Mandant hat Rechtschutzversicherung ab Juni 2010.

Januar 2010 muss er ALG2 beantragen. Hat im Prinzip zuviel Vermögen, gibt es aber richtig an.

Durch Kommafehler der Behörde berechnen sie es falsch, er kriegt die volle Leistung.

Februar 2011 erhält er einen Rückforderungsbescheid. Widerspruch erfolglos.


Rechtschutzversicherung sagt nun, dass sie die Kosten für das Klageverfahren nicht tragen, weil die es VOR Versicherungsbeginn war.


m.E. müsste die Versicherung aber zahlen, denn der Rückforderungsbescheid erreichte den Mandanten erst Februar 2011.


Was meint ihr?


Aussicht auf Erfolg hat die Sache in jedem Falle.

Re: Deckung Rechtschutzversicherung abgelehnt

Verfasst: 20.10.2011, 16:49
von Liesel
Eintritt des Rechtsschutzfalles dürfte vorliegend der Rückforderungsbescheid sein.

Re: Deckung Rechtschutzversicherung abgelehnt

Verfasst: 20.10.2011, 17:01
von Casa
Danke!

Und wie krieg ich die Versicherung jetzt dazu die Kosten zu decken?

Re: Deckung Rechtschutzversicherung abgelehnt

Verfasst: 20.10.2011, 17:04
von Liesel
Denen klar machen, daß der Rechtsschutzfall mit Erlaß des Rückforderungsbescheides eingetreten ist.

Re: Deckung Rechtschutzversicherung abgelehnt

Verfasst: 20.10.2011, 17:10
von Casa
Nagut, dann werd ich das mal so angehen.

Ich hatte eher auf Rechtsprechung spekuliert. :D


Danke dir :)