Wohnungsdurchsuchung-danach alles geregelt-was abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Nili
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 23.10.2007, 14:35

#1

20.10.2011, 14:49

Hallo alle miteinander,

folgendes Problem:

Mandant hatte Wohnungsdurchsuchung ohne Mitteilung darüber. Man wusste nicht warum bzw. was der GRund war. Dann ist Mandant zu uns gekommen und wir haben Akteneinsicht gemacht beim Gericht und mit Polizei etliche Telefonate geführt. Weiterhin wurde mit Staatsanwalt telefoniert. Es wurde festgestellt das die Durchsuchung unberechtigt war und die Sache wurde eingestellt. Akte haben wir erhalten und wieder zurückgesandt. Sache war somit erledigt.

Was rechnet man nun hier ab. Sowas habe ich das erste Mal. Habe überhaupt keine richtige Idee.

Gruß Nili
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

20.10.2011, 15:39

Grund- und Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren würde ich hier abrechnen, wenn Ihr an der Einstellung mitgewirkt habt, auch noch die 4141.

PS: Es ist üblich, daß eine Wohnungsdurchsuchung vorher nicht angekündigt wird. Sonst gäb es da nämlich nix zu finden. :wink: Der Grund der Durchsuchung sollte sich aus dem Durchsuchungsbeschluß ergeben. Der wird üblicherweise nach der Durchsuchung übergeben.
Nili
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 23.10.2007, 14:35

#3

21.10.2011, 08:51

Danke :)

Aber es gibt vorher wenigstens irgendein Ermittlungsverfahren wo der Mandant Kenntnis davon hat. Mir ist das klar das man das nicht ankündigt. Aber das es ein Verfahren über einen gibt das wird doch im Normalfall angekündigt oder?
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

21.10.2011, 09:43

Nili hat geschrieben:Danke :)

Aber es gibt vorher wenigstens irgendein Ermittlungsverfahren wo der Mandant Kenntnis davon hat. Mir ist das klar das man das nicht ankündigt. Aber das es ein Verfahren über einen gibt das wird doch im Normalfall angekündigt oder?
Nicht, wenn du z. B. observiert wirst wg. Drogenhandels. ;) Nein, das wird dir nicht immer vorher angekündigt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

21.10.2011, 09:50

Als Beschuldigter erhältst Du nie vorher Nachricht, daß jetzt mal angefangen wird, gegen Dich zu ermitteln. Wenn jemand auf frischer Tat betroffen wird, ist das für denjenigen relativ klar. Oder es wird halt durchsucht, dann weiß man dadurch bescheid, daß ermittelt wurde. Ansonsten bekommt man das erstemal Kenntnis, weil ein Anhörungsbogen zur Beschuldigtenvernehmung ins Haus flattert. Das ist aber erst das letzte, was passiert, bevor die Akte an die StA/AA abgegeben wird. Oder Du bekommst eine Einstellungsnachricht. Das aber nur, wenn eine Vernehmung stattgefunden hat, oder sonst ein Interesse an der Nachricht besteht, § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO. Es kann also sein, daß ein Ermittlungsverfahren gegen Dich geführt und dann eingestellt wird, von dem Du überhaupt keine Kenntnis erlangst.
Antworten