Kündigung Schule- Gegenstandswert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lemmy1983
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#1

20.10.2011, 12:05

Hi, zusammen,

Wir haben für eine Mandantin eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses geschrieben, wobei ich eher der Meinung bin, wobei es sich um eine schulische Ausbildung handelt (Ballett- und Musicalschule).
Gebühren sind mir klar: 1,3 Geschäftsgebühr, PuT+Umsatzsteuer...
Frage: Welchen GW lege ich der Abrechnung zugrunde? Ich würde den Jahresbetrag der Schulgebühren nehmen (12*500 € = 6.000€). Habe über die berühmte Suchfunktion leider nichts passendes gefunden, wär lieb, wenn mir hier jemand helfen könnte :D :D

Schon mal danke und liebe Grüße

Lemmy1983
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Gelini
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#2

20.10.2011, 12:22

Das mit den Jahresgebühren klingt gut, würde ich wohl auch machen
Lemmy1983
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#3

20.10.2011, 14:03

DAnke schön, hab ich jetzt auch so gemacht :thx :thx

Nur mit dem Gebührensatz bin ich etwas runter gegangen (0,8), knapp 550 Euro erschienen mir und meinem Chef dann doch etwas viel, v.a. da sich die Sache relativ schnell erledigt hatte. :D :D
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