Deckung Rechtschutzversicherung abgelehnt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Casa
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#1

20.10.2011, 16:44

Wie sieht folgendes aus.

Mandant hat Rechtschutzversicherung ab Juni 2010.

Januar 2010 muss er ALG2 beantragen. Hat im Prinzip zuviel Vermögen, gibt es aber richtig an.

Durch Kommafehler der Behörde berechnen sie es falsch, er kriegt die volle Leistung.

Februar 2011 erhält er einen Rückforderungsbescheid. Widerspruch erfolglos.


Rechtschutzversicherung sagt nun, dass sie die Kosten für das Klageverfahren nicht tragen, weil die es VOR Versicherungsbeginn war.


m.E. müsste die Versicherung aber zahlen, denn der Rückforderungsbescheid erreichte den Mandanten erst Februar 2011.


Was meint ihr?


Aussicht auf Erfolg hat die Sache in jedem Falle.
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Liesel
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#2

20.10.2011, 16:49

Eintritt des Rechtsschutzfalles dürfte vorliegend der Rückforderungsbescheid sein.
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#3

20.10.2011, 17:01

Danke!

Und wie krieg ich die Versicherung jetzt dazu die Kosten zu decken?
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#4

20.10.2011, 17:04

Denen klar machen, daß der Rechtsschutzfall mit Erlaß des Rückforderungsbescheides eingetreten ist.
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#5

20.10.2011, 17:10

Nagut, dann werd ich das mal so angehen.

Ich hatte eher auf Rechtsprechung spekuliert. :D


Danke dir :)
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