Hallo zusammen,
mal angenommen der Nachlass setzt sich zusammen aus:
Haus A (150.000,00 €)
Haus B (200.000,00 €)
Konto 1 (50.000,00 €)
Konto 2 (20.000,00 €)
Konto 3 (60.000,00 €)
Unsere Mandantin wird Erbin zu 1/2
Für die Bereiche Konto 1 und Konto 3 lag ein Klagauftrag vor. Es wurden Besprechungen zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens geführt und eine Einigung herbeigeführt.
Wie würdet Ihr diesen Teil abrechnen?
Die liebe Gegenseite hat wie folgt abgerechnet:
2,3 GG 2300 (55.000,00 €)
1,2 TG 3104 (50.000,00 €)
1,5 EG 1000 (50.000,00 €)
1,2 TG 3104 (60.000,00 €)
1,5 EG 1000 (60.000,00 €)
Ich denke einig sind wir uns sicher alle, dass eine TG nicht neben einer GG entstehen kann, sondern nur nach den Gebühren des 3. Teils des RVG, oder?
Auf Grund des Klagauftrages hätte man doch keine GG, sondern eine 0,8 VG nach 3101 abrechnen müssen oder? Neben dieser Gebühr hätte dann auch die TG abgerechnet werden dürfen.
Wie sind das mit den Gegenstandswerten aus? Ich denken, dass man die einzelnen Teilbereiche nicht einfach "trennen" darf, oder?
Wäre mega lieb, wenn Ihr auch entsprechend auf Urteile oder Literatur verweisen könntet
Danke!!!
Abrechnung Erbrecht
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wieso muß die Gegenseite eine 0,8 Gebühr nach 3101 abrechnen? Ihr hattet doch Klageauftrag, nicht die Gegenseite.
Allerdings stimme ich mit dir überein, daß die Streitwerte addiert werden müssen und eine TG nicht neben der GeschG anfällt.
Allerdings stimme ich mit dir überein, daß die Streitwerte addiert werden müssen und eine TG nicht neben der GeschG anfällt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Also die Gegenseite ist in diesem Fall der ehemalige RA unserer Mandantschaft . Sie hat den RA gewechselt und bekommt nun ne Hammerrechnung-wir sollen diese prüfen.
Der ehemalige RA unserer Mandantin hatte von ihr wohl einen Klagauftrag.
Kannst du mir irgendwelche Urteile oder ähnliches nennen, die dafür sprechen die Gegenstandswerte zu addieren und nur einmal ne Terminsgebühr abzurechnen?
Danke
Der ehemalige RA unserer Mandantin hatte von ihr wohl einen Klagauftrag.
Kannst du mir irgendwelche Urteile oder ähnliches nennen, die dafür sprechen die Gegenstandswerte zu addieren und nur einmal ne Terminsgebühr abzurechnen?
Danke