Bitte Hilfe Gechäftsgebühr Klageabtretung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NORTHERN DINO
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#11

31.03.2007, 17:34

tiko73 hat geschrieben:Wobei, es gibt Rechtspfleger mit ohne Ahnung?? Ich dachte, die wissen immer alles besser ;-)
Was soll ich darauf sagen... :roll:
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tiko73

#12

31.03.2007, 17:37

Ich würde jetzt mal sagen, dass du das nicht dem Zedent gegenüber abrechnen kannst, da er ja die Forderung abgetreten hat. Das ist jetzt aber eher Bauchgefühl, als irgendwie eine sichere Aussage. Ich bin mir im Moment nicht sicher, wem du die Gebühr überhaupt in Rechnung stellen kannst.
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Pepsi
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#13

31.03.2007, 18:59

ich kann meine Aussage in einem anderen THread nur wiederholen:

ich finde es unglaublich, dass nach fast 3 Jahren die Geltendmachung des Verzugsschadens in der Klage/Widerklage immer noch nicht funktioniert!!! :patsch :fluch

im Klartext: du hättest Widerklage machen müssen!!

und was heißt hier: trotz dass der Mdt verloren hat, wurde für den Bekl. die halbe GG "festgesetzt".. derjenige der gewinnt bekommt sie auch vom Gegner erstattet..
Gast

#14

31.03.2007, 19:15

Pepsi hat geschrieben:ich kann meine Aussage in einem anderen THread nur wiederholen:

ich finde es unglaublich, dass nach fast 3 Jahren die Geltendmachung des Verzugsschadens in der Klage/Widerklage immer noch nicht funktioniert!!! :patsch :fluch
Sorry!
Pepsi hat geschrieben:im Klartext: du hättest Widerklage machen müssen!!
Dafür ist es jetzt aber zu spät und hilft mir nicht mehr wirklich weiter!
Pepsi hat geschrieben:und was heißt hier: trotz dass der Mdt verloren hat, wurde für den Bekl. die halbe GG "festgesetzt".. derjenige der gewinnt bekommt sie auch vom Gegner erstattet..
Das heißt,
dass wir beispielsweise in einem anderen Fall den Kläger vertreten haben, die Klage verloren haben und im KFB für den Beklagten Verfahren, Termin und halbe Geschäftsgebühr festgesetzt worden sind.
Und wir in diesem Fall den Beklagten vertreten haben, gewonnen haben und nun die halbe Geschäftsgebühr nicht beantragen dürfen.
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Pepsi
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#15

31.03.2007, 19:25

DAS ist aber richtig so! der Rpfl in dem anderen Verfahren hatte offenbar keine Ahnung.. (ist mir bis jetzt noch nie untergekommen)

da war schon früher so, dass AUßGERICHTLICHE Gebühren nicht im KFB festgesetzt werden können, weil das Gericht nicht den Umfang und Anfall prüfen kann

dann würd ich den halt auffordern den Verzugsschaden zu zahlen, wenn er dies nicht tut, müsst ihr MB machen und im Zweifelsfall die Kosten tragen
Gast

#16

31.03.2007, 19:37

Dann bin ich jetzt, samt unserer Gegner, in den letzten drei Jahren an den ersten RVG-sicheren Rechtspfleger geraten. Denn mir ist das jetzt das erste Mal passiert!

Wenn ich jetzt noch rausfinde, an wen ich die Rechnung wegen der außergerichtlichen Gebühren dann schicke, werde ich den Schlamassel wohl irgendwie ausgebügelt bekommen ...
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stein
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#17

31.03.2007, 20:28

Ja, dass würde mich auch interessieren, denn so einen Fall habe ich in einer alten Akte auch bei uns in der Kanzlei gefunden.
Nun fehlt die 0,65 GG bzw. das Geld.
Das müßten wir nämlich eigentlich an die RS zurückerstatten, da die die Kosten verauslagt hatten.


Pepsi,
wie funktioniert das denn mit dieser Widerklage ?
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#18

31.03.2007, 21:17

Der Anspruch muss bereits mit dem Klage-/Widerklageantrag gestellt werden. Wenn das Verfahren beendet ist, ist es zu spät.
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#19

31.03.2007, 22:15

In der Klage macht man ja den Verzugsschaden geltend.
Also den "nicht anrechenbaren Teil" Richtig
Und wo den anrechenbaren Teil ?
Darum geht es doch - oder bin ich jetzt falsch ?
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Pepsi
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#20

31.03.2007, 22:36

nein, der anrechenbare fällt doch weg.. der verzugsschaden ist der nicht anrechenbare Teil.. wenn man selbst klagt, macht man es eben in der Klage geltend und wenn man verklagt wird, eben als Widerklage.. habe leider keinen Mustertext im Moment

wie 13 schon sagt, wenn das Verfahren beendet ist, ist es zu spät, dann kann man nur noch MB machen, wobei unklar ist, wer die Kosten zu tragen hat..
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