Bitte Hilfe Gechäftsgebühr Klageabtretung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#21

01.04.2007, 00:12

Da muss ich Pepsi leider recht geben. Kann sein, dass die Kosten für das Verfahren über die außergerichtlichen Kosten dann Euch auferlegt werden, wenn gerügt wird, mit der Begründung, dass diese bereits im Verfahren ohne Entstehen von Mehrkosten eingefordert hätten werden können.
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Pepsi
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#22

01.04.2007, 08:57

übrigens was mir noch eingefallen ist, wie dumm müssen die Anwälte auf der Gegenseite gewesen sein..
Gast

#23

11.04.2007, 23:23

In unserer Sache fallen Kläger und außergerichtlicher Gegner auseinander! Da kann wohl kaum eine Rüge drohen!

@Pepsi:
Wohl so dumme Rechtsanwälte, dass sie zwei Staatsexamen mehr haben als Du und vielleicht auch 10, 20 oder 30 Jahre mehr Berufserfahrung haben. Da darf man wohl mit einer neuen Gebührenordnung etwas verfangen sein, im Gegensatz zu jemandem, der die BRAGO kaum kennt!
Aber wenn Du meinst, dass ein Forum, wo jemand um Rat und Hilfe bittet, der Ort ist um Überheblichkeit auszuleben, dann bitte nur zu ... man sollte den Kopf nur nie zu weit aus dem Fenster strecken, man könnte ihn verlieren!

Allen anderen danke ich für die hilfsbereiten Beiträge!
Melie
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Pepsi
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#24

12.04.2007, 08:21

wieso BRAGO.. RVG.. bei der BRAGO konnte man auch schon keine außerger. Gebühren im KFA geltend machen.. und was heißt verfangen.. nach fast 3 Jahren? das ist doch wohl nicht dein ernst, jetzt nimm die Anwälte nicht auch noch in Schutz, geschweige denn die Angestellten die das verzapft haben..

entweder du siehst deinen Fehler ein oder nicht und versuchst es weiterhin mit der Kostenfestsetzung der GG..

übrigens habe ich nicht behauptet, dass ich das sofort am 1.7.04 konnte..

übrigens bin ich manchmal etwas direkt und vielleicht schroff, aber überheblich wohl kaum, nur weil ich innerhalb 3 Jahre etwas bemerkt habe und andere nicht oder? ;-) wenn es ansonsten falsch rübergekommen ist, tuts mir leid
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