Festsetzung von Fahrtkosten: Mdt. fährt RA mit eigenem Pkw??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jara
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#1

16.02.2006, 12:08

Menno, stehe gerade völlig auf dem Schlauch...

Gerichtstermin, 350 km einfache Fahrt
RA fährt mit Mdt. mit dessen Pkw mit.

Nun muss ich Kosten zur Ausgleichung anmelden.

Abwesenheitsgeld ist ja klar, aber müssen die Fahrtkosten jetzt rein, also 350 km x 0,30 x 2

Muss ich dazuschreiben, dass Mdt. gefahren ist??? *blöde Frage?* :oops:


Ich glaube so einen Fall hatte ich noch nie, wenn ists lange her *seufz*
Andreas

#2

16.02.2006, 12:26

Was die Gegenseite nicht weiß, macht sie nicht heiß :wink:
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#3

16.02.2006, 12:48

Hi,

ich würde die 700 km einfach in die eigene Rechnung mit reinnehmen, wie Andreas schon sagt:
Was die Gegenseite nicht weiß, macht sie nicht heiß
Und der Rechtspfleger kann es dann immer noch streichen, wenn er denkt es ist nicht gerechtfertigt.

Liebe Grüße aus Berlin

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Andreas

#4

16.02.2006, 12:52

...und bevor die Gegenseite meckert :
Die Wahrnehmung des Termins durch den Unterzeichner war die kostensparendste Art der Prozess-führung i. S. d. § 91 ZPO, nachdem die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten mit der Ter-minswahrnehmung erhebliche Mehrkosten verursacht hätte.

Im Übrigen ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO anzusehen, BGH, B. v. 16.10.2002, VIII B 30/02, vgl. Enders in JurBüro 2/2005, S. 62 ff.

Die Reisekosten sind daher erstattungsfähig.
Hatte den Fall nämlich grade eben auch noch, und hab das schon mal prophylaktisch reingeschrieben.
Jara
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#5

16.02.2006, 14:06

Dankeschön :-)

Also die Sache mit der auswärtigen Terminswahrnehmung ist gar nicht das Problem! Das habe ich oft.

Mir ging es nur um die Fahrt mit dem Pkw des Mandanten.
Aber ich habe euch jetzt so verstanden, dass ihr meint, ich soll das einfach so abrechnen als ob mein Chef mit seinem Wagen gefahren wäre.

Ich hoffe nur, dass die Gegenseite (beide Parteien privatmandanten und irgendwie verwandt) nicht gesehen hat, wer gefahren ist und das nicht moniert!
Doch selbst dann kann es ja einfach nur ein "Büroversehen" gewesen sein...

Ich mache das jetzt einfach so, als ob mein Chef selbst gefahren ist!
Irgendwie stand ich vorhin total auf dem Schlauch und dachte es gäbe da jetzt eine bestimmte Vorgehensweise


:lol:
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#6

18.02.2006, 14:01

Das ist auch glaube nicht so schlimm.. im Notfall kann man immer sagen, du als Angestellte hast in dem Moment nicht gewusst, ob er mit dem eigenen Auto gefahren ist.. mehr als abziehen können Sie es der Rechtspfleger nicht, bzw. die Gegenseite mit Sofortiger Beschwerde abhelfen. Ich nehm immer alles rein, was überhaupt geht..
Es Annile :hurra
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#7

20.02.2006, 11:57

Hi,

ich mache das eigentlich auch immer so wie Annile, denn wenn der Rechtspfleger meint, dass die und die Gebühr hier im Kfa nichts zu suchen hat, wird er die schon rausstreichen bzw. die Gegenseite wird dann ggf. Beschwerde gegen den Kfb einlegen.

Aber bisher habe ich alle meine Kosten immer durchgekriegt.

Liebe Grüße aus Berlin

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#8

20.02.2006, 12:52

Hallo!

Ich würde auch immer alles reinnehmen, was geht. Ich glaube kaum, dass es Rechtspfleger gibt, die sagen oh, da wurde die und die Gebühr vergessen - ist zwar nicht beantragt - aber wird trotzdem mal festgesetzt. :-)
Viele Grüße

ich
Andreas

#9

20.02.2006, 13:23

In solchen Fällen wird aber doch normal vom Rpfl. darauf hingewiesen, daß eine Gebühr vergessen wurde - bei uns zumindest :D
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#10

20.02.2006, 13:43

Hi,

da ich immer alles von vornherein mit reinnehme, hatte ich bisher noch nicht den Fall, dass der Rpfl. uns darüber informiert hat, dass eine Gebühr fehlt.

Nur einmal haben wir (aber auch absichtlich) eine Gebühr außer Acht gelassen und da hat kein Rpfl. uns gesagt "da fehlt eine Gebühr". Ich kenne die von Andreas geschilderte Praxis also nicht.

Liebe Grüße aus Berlin

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