Streitwerte zusammenrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rak_84
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#1

30.09.2011, 08:26

Guten Morgen,

habe mal eine Frage, muss einen Kostenfestsetzungsantrag an´s Gericht machen und bin mir nicht ganz sicher: wir haben komplett gewohnen, sprich der Beklagte wird verurteilt .... Nun steht bezüglich der Streitwerte: Klageantrag Ziff. 1 30.000,00 €, Klageantrag Ziff. 2 300.000,00 €. Nun meine Frage, muss ich die Streitwerte zusammenrechnen oder zu Ziff. 1 eine VG und zu Ziff. 2 ebenfalls eine VG ansetzen?

Vielen Dank.
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Adelia
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#2

30.09.2011, 08:56

Die Streitwerte musst du zusammenrechnen.
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