Hi,
wir haben mit der Gegenseite nach langem Hin und Her einen Vergleich geschlossen.
Jetzt kam die Abrechnung:
1,5 Verfahrensgebühr
1,5 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Fahrtkosten, etc.
Die Erhöhung der Gebührensätze begründet die Gegenseite mit der Schwierigkeit der Sache. Ok, verstehe ich ja noch bei der Verfahrensgebühr. Aber kann man die Terminsgebühr in diesem Fall auch erhöhen? Trifft da § 14 RVG zu? Wir haben hier nen Streitwert von 30 Millionen EURO. Da macht das schon einiges aus.
Vielen Dank schonmal!
VG, Nadine
Erhöhte Terminsgebühr?
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Sowohl die VG als auch die TG sind "Festgebühren", die kann mich nicht erhöhen.
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Liesel
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puhahahahahah Ich finde es immer wieder bemerkenswert, auf welche Ideen Leute so kommen. Ich würde mich weigern, solch eine RE überhaupt zu erstellen. Da bekommt das Wort Rechsverdreher wieder mal eine ganz neue Bedeutung. Puhahah
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Super! Danke schön! Aber § 14 RVG sagt doch schon aus, dass eine Erhöhung der Gebühren in gewissen Situationen möglich ist, oder?
Wie würdet ihr denn begründen, dass die Gebührenerhöhung nicht geht? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage? Die beziehen sich nämlich auf diesen § 14 RVG.
Wie würdet ihr denn begründen, dass die Gebührenerhöhung nicht geht? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage? Die beziehen sich nämlich auf diesen § 14 RVG.
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Das geht aber nur bei Rahmengebühren und nicht bei Festgebühren.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
§ 14 Rahmengebühren wat muss denn dan noch begründen? Es steht deutlich Rahmengebühr und die Gebühren die von Dir angegeben worden sind, 1,5 VefG eigentlich 1,3 und 1,5 TG eigentlich 1,2 ist nun einmal keine Rahmengebühr. SO etwas lernt man in der Ausbildung zur Refa. Du bist doch Refa!