Streitwert Beschwerdeverfahren Zwangsvollstreckung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gressi04
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#1

13.09.2011, 17:03

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe hier eine ZV-Sache, in der wir die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt haben. Hiergegen hat der Schuldner Widerspruch eingelegt, weil er nicht haftfähig ist (er soll ja auch nicht in den Knast, sondern nur das blöde Formular abgeben). Den Widerspruch hat das Gericht zurückgewiesen und ihm die Kosten auferlegt (sehr brav).

Nun meine Frage, was gibt es denn dafür wohl für eine Gebühr? Und insbesondere nach welchem Wert? Wert der Forderung oder Max-Wert der EV (1.500,00 Euro) :?:

Hatte das schon einmal jemand? Für Hilfe wäre ich dankbar.

LG Gressi :thx
Liebe Grüße Gressi
Tessa82

#2

13.09.2011, 19:48

Es gibt doch hier eigentlich nur die 0,3 VG für die ZV + wenn EV abgegeben wurde eine weitere 0,3 VG. Die Gegenseite hat ja Widerspruch eingelegt...ihr habt doch gar nichts gemacht, das Gericht hat den Widerspruch doch zurückgewiesen, ohne dass ihr Stellung nehmen musstet. Wir hatten so einen Fall noch nicht auf Arbeit, aber ich würde sagen, dass ihr da keine extra Gebühr abrechnen könnt.
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Gressi04
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#3

14.09.2011, 08:09

Doch wir haben den Antrag des Schuldners zur Stellungnahme bekommen und auch eine Stellungnahme abgegeben. Danach wurde der Widerspruch zurückgewiesen, ansonsten hätte ich auch gesagt keine weitere Gebühr. Aber so.....
Liebe Grüße Gressi
BSAW
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#4

20.09.2011, 15:52

Hallo,
ich bin gerade in der selben Situation. Bist du da schon weiter gekommen?
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Gressi04
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#5

20.09.2011, 15:57

Leider nein :( Hab in der letzten Woche in einem Online-Seminar von Herrn Schneider die Frage gestellt und leider aufgrund technischer Probleme keine Auskunft mehr bekommen. Es sollen aber alle Fragen im Nachgang beantwortet werden - ich warte drauf :D Wenn ich eine Antwort kriege geb ich Bescheid.
Liebe Grüße Gressi
BSAW
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#6

20.09.2011, 16:01

Das wäre super.
Wenn ich noch was rausfinde werde ich es natürlich auch posten
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Gressi04
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#7

20.09.2011, 16:03

Super, danke!
Liebe Grüße Gressi
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Gressi04
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#8

17.11.2011, 11:04

Hilfe ich bin immer noch nicht schlauer - jetzt hat er Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss eingelegt, das LG hat seine Beschwerde aber auch zurückgewiesen.

Jetzt krieg ich aber die Gebühr 3500 für das Beschwerdeverfahren.

Fragt sich jetzt nur nach welchem Streitwert :roll: Es ging ja um die Abnahme der EV - also Höhe der Forderung oder Max-Streitwert bei EV 1.500,00 Euro - ich find nix.......

:thx
Liebe Grüße Gressi
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