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KR Streitwerte

Verfasst: 28.03.2007, 09:09
von Anton79
Hallo zusammen. sitze über folgender Kostenrechnung, welche aufgrund folgenden Sachverhalts erstellt werden muss.

Mir gehts um die Streitwerte:

Klage wg. 11.000 € nebst Zinsen von 10 % Zinsen für 1 Jahr.
Dann Klagerücknahme wg. 9.500. Rechtshängig bleiben 1.500 nebst Zinsen aus 11.000 € Über den restlichen Streitgegenstand wird ein Vergleich geschlossen. Streitwert für den Vergleich?

Lösung?
SW: Verfahren: 11.000 €
SW: Vergleich: 1.500 €


bekomm ich im wert für die Einigungsgeb, nicht auch noch Zinsen aus dem in der hauptsache erledigten Wert von 9.500 ?


liebe grüße

Verfasst: 28.03.2007, 09:15
von Curry
Aber Nebenforderungen fließen doch nicht in den Gegenstandswert ein. Ich würde sagen, dass das so richtig ist, wie du es geschrieben hast.

Verfasst: 28.03.2007, 09:35
von Sunny
Ich würd auch sagen, dass das so passt, wie du es geschrieben hast.

Verfasst: 28.03.2007, 12:27
von Sandra S.
Hi Anton,

normal werden ja die Zinsen nicht mit berücksichtigt, also für das Verfahren vor dem Vergleich auf alle Fälle 11.000 € (§ 43 I GKG).

GW für Vergleich würde ich so berechnen:

- restliche Hauptforderung: 1.500 € (ohne Zinsen, da diese neben Hauptanspruch geltend gemacht werden)
- Zinsen aus 9.500 € (da die Hauptanspruch 9.500 € weggefallen ist und nun aus diesem Betrag nur noch die Zinsen geltend gemacht werden, § 43 II GKG).

Bin mir aber nicht sicher...

Verfasst: 28.03.2007, 12:29
von Janin
Schließe mich meinen Vorrednern an

Liebe Grüße Janin

Verfasst: 28.03.2007, 14:23
von Pepsi
ich denke es ist so richtig, wie du das vorgeschlagen hast.. die Zinsen sind Nebenforderungn und können nicht mit berechnet werden