Abrechnung Antrag auf Teilungsversteigerung
Verfasst: 24.08.2011, 16:40
Ich habe hier folgenden Fall:
Wir haben für Mdt. Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt. Daraufhin wurde die Zwangsversteigerung angeordnet. Dagegen hat die Gegenseite Erinnerung eingelegt und hilfsweise die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung beantragt. Der Erinnerung wurde für die Gegenseite kostenpflichtig nicht abgeholfen und der Antrag auf einstweilige ZV Einstellung wurde zurückgewiesen. Dagegen hat die Gegenseite jeweils sofortige Beschwerde eingelegt. Daraufhin kam vom Landgericht der Hinweis an die Gegenseite, dass die sofortigen Beschwerden jeweils keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Gegenseite nahm diese sodann zurück. Bevor nun aber irgendwelche weiteren Schritte erfolgen konnten, haben wir den Antrag auf Teilungsversteigerung wieder zurück genommen. Bzgl. der Erinnerung als auch der sofortigen Beschwerden wurden von uns jeweils Schriftsätze verfasst.
Ich hab eine Abrechnung auf diesem Gebiet noch nie gemacht und hab ehrlich gesagt keinen Schimmer. Die Nr. 3309 oder 3311 vielleicht?? Und geht bzgl. der sofortigen Beschwerden, die ja vorm Landgericht gelandet sind, noch was?
Bitte Hilfeeeeee!!!!!!!!!
Wir haben für Mdt. Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt. Daraufhin wurde die Zwangsversteigerung angeordnet. Dagegen hat die Gegenseite Erinnerung eingelegt und hilfsweise die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung beantragt. Der Erinnerung wurde für die Gegenseite kostenpflichtig nicht abgeholfen und der Antrag auf einstweilige ZV Einstellung wurde zurückgewiesen. Dagegen hat die Gegenseite jeweils sofortige Beschwerde eingelegt. Daraufhin kam vom Landgericht der Hinweis an die Gegenseite, dass die sofortigen Beschwerden jeweils keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Gegenseite nahm diese sodann zurück. Bevor nun aber irgendwelche weiteren Schritte erfolgen konnten, haben wir den Antrag auf Teilungsversteigerung wieder zurück genommen. Bzgl. der Erinnerung als auch der sofortigen Beschwerden wurden von uns jeweils Schriftsätze verfasst.
Ich hab eine Abrechnung auf diesem Gebiet noch nie gemacht und hab ehrlich gesagt keinen Schimmer. Die Nr. 3309 oder 3311 vielleicht?? Und geht bzgl. der sofortigen Beschwerden, die ja vorm Landgericht gelandet sind, noch was?
Bitte Hilfeeeeee!!!!!!!!!