Extra-Vollmacht Freispruchgebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

22.08.2011, 09:20

Hi! Wir haben in einer Strafsache Freispruch erzielt und das Gericht verlangt von uns irgendeine Extra-VOllmacht, mit der wir die GEbühren abrechnen können. Hat jemand vielleicht einen Mustertext? Vielen lieben Dank im Voraus!!!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

22.08.2011, 09:23

Wir nehmen eine normale Vollmacht und schreiben "Festsetzung der Gebühren und Auslagen" drauf.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#3

22.08.2011, 10:54

Evtl. ist die sog. "Geldempfangsvollmacht" gemeint (sollte aber eigentlich in jeder Vollmacht schon enthalten sein)?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14431
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

22.08.2011, 11:40

Wenn zunächst Wahlverteidigung bestand und dann als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, ist das WV-Mandat damit beendet, bzw. muß niedergelegt werden. Im Fall des Freispruchs ist dann eine neue Bevollmächtigung für die Kostenfestsetzung nötig, weil das ursprüngliche Mandat nicht wieder auflebt.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#5

22.08.2011, 17:29

Vielen Dank an alle!!!
Antworten