2 Termine zur gleichen Zeit = 2 x Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ichbins2010
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#1

10.08.2011, 09:52

Hallo!

Unsere Mandantin hat uns beauftragt sowohl Umgangsrecht, als auch Gewaltschutz beim Familiengericht einzuklagen. Jetzt kommt die Ladung für beide Verfahren und die Termine sind zur gleichen Zeit (gleiches Datum und Uhrzeit), haben aber unterschiedliche Aktenzeichen. Fällt dann eigentlich nur eine oder doch zwei Terminsgebühren an, also für jedes Verfahren extra? Ich denke, dass doch 2 anfallen, oder?

Danke!
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Liesel
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#2

10.08.2011, 09:54

Guck mal hier, ist (fast) der gleiche Sachverhalt:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=51062" target="blank
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#3

10.08.2011, 10:12

Super, danke!
Ichbins2010
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#4

31.08.2011, 10:30

Greif dieses Thema nochmal auf:

Es fand mittlerweile die Verhandlung für beide Sachen statt. Die Sachen wurden jedoch zu keinem Zeitpunkt verbunden, allerdings wurde alles gleichzeitig verhandelt. Es wurde im Endeffekt auch zur Erledigung der beiden Sachen (Az1 + Az2) ein gemeinsamer Vergleich geschlossen. Streitwert für Vergleich wurde auf 5000 € festgesetzt.

Wie rechne ich das denn nun ab?

Folgender Vorschlag:
1. Verfahren (Streitwert 3000 €)
1,2 VG
1,3 TG

2. Verfahren (Streitwert 2000 €)
1,2 VG
1,3 TG

für den Vergleich (Streitwert 5000 €)
1,0 EG

+ jeweils Pauschalen etc.

Stimmt das? Und wie rechne ich das gegenüber dem Staat ab (PKH)? Muss ich 2 verschiedene Abrechnungen pro Verfahren stellen? Aber was ist mit dem Vergleich?

Sorry, bin völlig durcheinander!!!!
Aileen

#5

31.08.2011, 10:43

Ich würde das mal zusammen abrechnen und alles schön aufgliedern nach Az. (Wie du das gemacht hast.)

Entweder nimmst du den Vergleich in jede einzelne Abrechnung mit dem SW ein, wie angegeben (also 3.000 und 2000 Euro). Du musst dann aber § 15 Abs. 3 RVG beachten.

Oder aber du nimmst, wie du das so schön aufgeführt hast, den Vergleich extra mit SW 5.000,00 € und schreibst hier beide Az. hin.

Eigentlich müsste das funktionieren, da der Rechtspfleger, wenn du die Anträge gesondert stellst, beide Anträge auf den Tisch bekommt. So bekommt er es halt alles zusammen.
Urlaubsvertretung
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#6

31.08.2011, 13:43

2 gesonderte Anträge stellen mit jeweiligem Aktenzeichen:

1. Verfahren, GW: 3.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Auslagenpauschale
Umsatzsteuer
Gesamtbetrag

2. Verfahren, GW. 2.000,- €
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Auslagenpauschale
Umsatzsteuer
Gesamtbetrag

LG
Aileen

#7

31.08.2011, 13:56

@ Urlaubsvertretung:

Aber muss dann nicht § 15 ABs. RVG beachtet werden? Da der Streitwert des Vergleiches auf insgesamt 5.000,00 € festgesetzt wurde?
Zaubermaus007
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#8

31.08.2011, 14:44

Nach meiner Meinung musst du die EG und auch die TG aus 5.000 EUR berechnen. Ich nehme an, es wurde ein Protokoll mit beiden Aktenzeichen gefertigt!
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