Anrechnung bei mehreren Auftraggebern
Verfasst: 04.08.2011, 16:06
Hallo!
Wer mir das erklären kann ist mein/e Held/in des Tages:
Wir haben außergerichtlich zwei Auftraggeber (Ehel.) vertreten. Demgemäß rechne ich ab:
GG in Höhe von 1,6 (1,3 + 0,3 Erhöhung)
Dann tritt sie ihre Ansprüche an ihn ab. ER ALLEIN beauftragt uns dann, MB-Antrag zu stellen. Demgemäß rechne ich ab:
VG 3305 in Höhe von 1,0
Soweit sogut. Normalerweise würde ja nun eine Anrechnung in Höhe von 0,75 stattfinden (1,6 : 2 = 0,8, jedoch Höchstgrenze 0,75). Wenn ich nun aber meine Gebühren wie oben aufgeführt ins Gebührenprogramm eingebe (2 AG bei GG, 1 AG bei VG) rechnet mir das Programm nur 0,65 an! (Wenn ich bei der VG auch 2 AG angebe, rechnet es 0,75 an.) Warum ist das so? Rechnet das Programm nur die Hälfte der 1,3 Gebühr an, weil diese bei nur einem Auftraggeber entstanden wäre und der Verfahrensgebühr auch nur ein Auftraggeber zugrunde liegt? Kommt es bei der Anrechnung etwa nicht nur auf den in das gerichtliche Verfahren übergehenden Streitwert an, sondern auch auf "die in das gerichtliche Verfahren übergehenden Auftraggeber"?
Was für ein Mist!
Wer mir das erklären kann ist mein/e Held/in des Tages:
Wir haben außergerichtlich zwei Auftraggeber (Ehel.) vertreten. Demgemäß rechne ich ab:
GG in Höhe von 1,6 (1,3 + 0,3 Erhöhung)
Dann tritt sie ihre Ansprüche an ihn ab. ER ALLEIN beauftragt uns dann, MB-Antrag zu stellen. Demgemäß rechne ich ab:
VG 3305 in Höhe von 1,0
Soweit sogut. Normalerweise würde ja nun eine Anrechnung in Höhe von 0,75 stattfinden (1,6 : 2 = 0,8, jedoch Höchstgrenze 0,75). Wenn ich nun aber meine Gebühren wie oben aufgeführt ins Gebührenprogramm eingebe (2 AG bei GG, 1 AG bei VG) rechnet mir das Programm nur 0,65 an! (Wenn ich bei der VG auch 2 AG angebe, rechnet es 0,75 an.) Warum ist das so? Rechnet das Programm nur die Hälfte der 1,3 Gebühr an, weil diese bei nur einem Auftraggeber entstanden wäre und der Verfahrensgebühr auch nur ein Auftraggeber zugrunde liegt? Kommt es bei der Anrechnung etwa nicht nur auf den in das gerichtliche Verfahren übergehenden Streitwert an, sondern auch auf "die in das gerichtliche Verfahren übergehenden Auftraggeber"?
Was für ein Mist!