Zurückverweisung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
DoMeSa
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#11

03.08.2011, 13:54

Ich wollte nicht gleich so viel schreiben, schreckt sonst echt nur ab:

Also wurden wie gesagt auf Räumung und rückst. Zahlung verklagt. Die zahlung der vollst. Miete hatte unser Mandant aufgrund Mängeln zurückbehalten. Es erging in der 1. Instanz ein Teilurteil, wonach unser Mandant die Wohnung räumen muss. Dagegen hatten wir berufung eingelegt. Das TU wurde dann aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Es wurde dann ein vergleich geschlossen, in dem mitverglichen wurde:
1. Räumung zum 31.5.2012
2. Verzichten auf Räumungsschutz
3. Berechtigung zum vorherigen Auszug
4. ab 1.8. sind wir berechtigt, die Miete um 20 % zu kürzen
5. geschuldeter Mietzins i. : h. 3.150,00 EUR wird bis 15.8. an ggs. gezahlt
6. NK werden bis 15.8. gezahlt
7. Einigkeit, dass wegen der Mängel keine weitere Minderung vorgenommen wird.
8. Hund darf bleiben
9. Gartenpflegekosten werden keine geltend gemacht
gkutes

#12

03.08.2011, 13:55

michi-bruce hat geschrieben:Meiner Ansicht nach erfolgt die Anrechnung direkt nach deiner 1,3 Verfgeb. (Verfahren nach der Zurückverweisung).

Also:
1,3 Verf.geb.
abzg. 0,65 Verf.geb.
dann der ganze Rest.
es wird KOMPLETT angerechnet!
gkutes

#13

03.08.2011, 14:01

@domesa.... das, was du schreibst ist unnötig. Der Tenor des Urteils bringt mir jetzt nicht wirklich viel ... Man braucht Daten, Termine, Streitwerte
Also wurden wie gesagt auf Räumung und rückst. Zahlung verklagt. Die zahlung der vollst. Miete hatte unser Mandant aufgrund Mängeln zurückbehalten. Es erging in der 1. Instanz ein Teilurteil, wonach unser Mandant die Wohnung räumen muss.
so, du berechnest in der ersten Instanz eine TG aus dem vollen Wert. WIE kommt die zu stande?

was passierte eigentlihch mit der rückständigen Miete?
wie kommst du auf den SW der dritten Instanz? der ist überhaupt nicht klar. Auch zu meiner Frage zum Mehrvergleich sagst du nichts.
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michi-bruce
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#14

03.08.2011, 14:04

Sorry, bin in der Nr. der Vorbemerkung verrutscht (Nr. 4 statt Nr. 6).
Stimmt, stimmt. gkutes hat hier vollkommen Recht mit der kompletten Anrechnung. Was ich geschrieben habe gilt nur für Sachen, wo ein außergerichtliche Vertretung stattgefunden hat. :sorry

@ DoMeSa: Wundere mich noch immer über den Gegenstandswert, vielleicht mal genau erklären, wo dieser herkommt (bzw. wie er sich zusammensetzt).
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#15

03.08.2011, 14:13

Sorry, die Angelegenheit umfasst 5 Akten und ich weiß nicht so recht, was für euch wichtig ist....
Räumung 12 x Miete 880,00 EUR = 10.560
rückst. Miete:880 + 880 + 880 + 310 (gemindert) = 2.950,00
Gesamtwert: 13.510 EUR
Hier hat ein Termin stattgefunden. Vergleich geschlossen, dieser widerrufen --> Teilurteil!

Rückständige Miete wird gem. Ziffer 5. des vergleichs gezahlt.
Es wurde ein Mehrvergleich geschlossen. Wie sich der Mehrstreitwert zusammensetzt bin ich grade dabei rauszufinden!
gkutes

#16

03.08.2011, 14:19

es ist alles wichtig, was für die Abrechnung von Nöten ist :D

gut. haben wir für die I. Instanz schon mal

1,3 VG aus 13510
1,2 TG aus 13510

Teilurteil 10560
Berufung 1,6 VG aus 10560
1,2 TG 10560

soweit können wir das erst mal als gegeben ansehen. Dann kommt jetzt der lustige Teil (wenn du die Werte herausgefunden hast)
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#17

03.08.2011, 15:11

Puh, dann lag ich da ja schonmla richtig...
gkutes

#18

03.08.2011, 15:14

naja, du wolltest die erste instanz aus 13000 berechnen :auslach *klugscheiß*

und wie schaut jetzt der Rest aus?
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#19

04.08.2011, 09:01

So, neuer Tag neues Glück.
In dem Mehrvergleich wurden noch "ein Hund", Gartenarbeit u. a. mitverglichen. Daher der höhere Streitwert. Die mitverglichenen Punkte wurden bisher noch nicht erwähnt bzw. verhandelt.
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#20

04.08.2011, 10:11

Konnte die Sache mit einer Kollegin besprechen. Hat sich daher also erledigt. Danke trotzdem für eure Mithilfe, vor allem gkutes :wink:
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