Zurückverweisung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
DoMeSa
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#1

03.08.2011, 11:58

Hallo ihr Lieben,

hab hier folgendes Abrechnungsproblem:

Die Gegenseite hat Klage eingereicht wg. Räumung und rückst. Mietzahlungen. Es erging ein TEILURTEIL bezüglich der Räumung. Der Rest war weiterhin anhängig.

Gegen das Teilurteil wurde unsererseits Berufung eingelegt. In der Berufungsinstanz wurde das Teilurteil aufgehoben und die Sache zurück an das AG verwiesen. Dort wurde dann ein Vergleich geschlossen.

Ich hab jetzt überhaupt keinen Plan, was ich wie abrechnen soll/muss und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke :cry:
gkutes

#2

03.08.2011, 12:05

§ 21 RVG
Aber ! Vorbem. 3 (6)
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#3

03.08.2011, 12:32

Meiner Meinung nach so: 8)

Verfahren vor der Zurückverweisung:
3100, 3104, 7002 und ggf. noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld <- hier würde ich den Gegenstandswert nehmen, was in dem Teilurteil steht.
Zwischensumme (Verfahren vor der Zurückverweisung)
Verfahren nach Zurückverweisung:
3100 (hier nur noch 0,65), 3104, 7002 und noch einmal Fahrtkosten und Abwesenheitsheld <- Gegenstandswert über den Rest
Zwischensumme (Verfahren nach der Zurückverweisung)
Nettobetrag (die beiden Zwischensummen zusammenzählen)
19 % Ust
Bruttobetrag

Dies wäre zumindest meine Abrechnung. :mrgreen:
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#4

03.08.2011, 12:33

Und das berufungsverfahren?
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#5

03.08.2011, 12:37

Hinzu kommt natürlich noch die Berufungsinstanz (hab ich in deinem Beitrag übersehen ...) und die Einigung. Also noch einmal

Verfahren vor der Zurückverweisung:
3100, 3104, 7002 und ggf. noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld <- hier würde ich den Gegenstandswert nehmen, was in dem Teilurteil steht.
Berufung:
3200, 3202, 7002 und ggf. noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld <- Gegenstandswert aus Teilurteil.
Zwischensumme (Verfahren vor der Zurückverweisung)
Verfahren nach Zurückverweisung:
3100 (hier nur noch 0,65), 3104, 1003, 7002 und noch einmal Fahrtkosten und Abwesenheitsheld <- Gegenstandswert über den Rest
Zwischensumme (Verfahren nach der Zurückverweisung)
Nettobetrag (die beiden Zwischensummen zusammenzählen)
19 % Ust
Bruttobetrag

So, hoffe, es ist nun richtig ??? 8)
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gkutes

#6

03.08.2011, 12:38

also #3 ist schon mal falsch.
@domesa - hast du einen Vorschlag? Hier wird dir geholfen, aber ne Abrechnung musst du schon selbst bringen.
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#7

03.08.2011, 13:18

Ich hatte wie folgt gedacht:

Ausgangsverfahren (Räumung und Zahlung rückst. Miete)
1,3 aus 13.000
1,2 aus 13.000
Auslagen + Steuer

Berufungsverfahren (Räumung)
1,6 aus 10.560
1,2 aus 10.560
Auslagen + Steuer

Verfahren nach Zurückverweisung (ALLES)
1,3 aus 17.879,88
0,3 Erhöhung (nach Zurückverweisung Klage durch Gegenseite erweitert auch auf Ehefrau)
0,8 aus 5.280
1,3 Begrenzt aus 23.159,88
1,0 Einigungsgebühr aus 17.879,88
1,5 Einigungsgebühr aus 5.280
1,5 Begrenzt aus 23.159,88.

So, wann eine Anrechnung wo zu erfolgen hat, keine Ahnung :oops:
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#8

03.08.2011, 13:19

Und natürlich die 1,2 Terminsgebühr aus 23.159,88 EUR im Zurückverweisungsverfahren
gkutes

#9

03.08.2011, 13:42

ist ja super, was auch für ein weiterer Sachverhalt plötzlich noch auftaucht 8) und wie unvollständig der immer noch ist .... Wurde ein Mehrvergleich geschlossen, oder wie :?:

also - ich gehe jetzt davon aus, dass die Gebühren sind wirklich entstanden (zB die TG in der I. Instanz)

weitere Frage: was passierte mit der rückständigen Miete? war das noch anhängig? Wie kommt in der "III." Instanz der SW 17.879,88 zustande?

Ohne genauen Sachverhalt, kann man dir doch bei der Rechnung nicht helfen... :?
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#10

03.08.2011, 13:50

Meiner Ansicht nach erfolgt die Anrechnung direkt nach deiner 1,3 Verfgeb. (Verfahren nach der Zurückverweisung).

Also:
1,3 Verf.geb.
abzg. 0,65 Verf.geb.
dann der ganze Rest.

Angemerkt sei, dass diese Rechnung selbst für mich etwas zu hoch ist ("mir kracht das Hirn zusammen") :shock:
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