Seite 1 von 1

RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenheiten

Verfasst: 02.08.2011, 12:10
von packet
Hallo zusammen!

ich brauche bitte ganz dringend (klar, was ist nicht dringend ;) ) eure fachliche Hilfe! :D

Wir sind in einem Schiedsverfahren tätig und müssen nun mal eine Zwischenabrechnung an unsere Mandantschaft fertig machen. Folgendes Szenario so far:
In der Bausache gehts um restlichen Werklohn, wir sind Beklagte und sollen rd. € 500.000,00 zzgl. div. Zinsen + vorgerichtliche Anwaltskosten von € 4.000,00 zahlen. Es werden 3 Schiedsrichter tätig, es ergehen mehrere Verfügungen und dicke Schriftsätze im schriftl. Vorverfahren + ein Termin. Jetzt wirds komplizierter: Die Schiedsrichter möchten natürlich ihre Honorare vorab kassieren und schicken ihre Rechnungen, unsere Madantschaft kann aber nicht zahlen, wir kündigen den Schiedsvertrag und beantragen Aufhebung des ersten Termins. Das ganze eskaliert natürlich und wir lehnen das Schiedsgericht ab. Hier, meint mein Chef, beginnt eine neue Angelegenheit "Ablehung Schiedsgericht", d.h. eine zweite Rechnung an Mdt.? Die beiden anderen Schiedsrichter sind natürlich nicht dafür und wir lehnen die auch noch ab (hier, meint er, dritte Angelegenheit "Ablehnung Schiedsrichter", also auch dritte Rechnung?) Außerdem haben wir noch die Erfolgsaussichten für Abgabe an BGH geprüft, das gibt doch auch eine Gebühr, oder? :)

Mich würde nun interessieren, ob wir überhaupt 3 (oder evtl. auch 4) Rechnungen an die Mandantschaft schicken können und ob wir "das Übliche" abrechnen können (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr + Auslagen + Fahrtkosten)

Ich weiß, umfangreich die ganze Sache, aber ich wäre schon für paar kleine Hinweise/Einschätzungen dankbar :D

1000Dank im Voraus!
LG

Re: RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenhe

Verfasst: 02.08.2011, 16:34
von Anahid
Also vorab: Ich kenne mich damit nicht aus.

Aber.....da nach dem GKG das Verfahren über die Ablehnung des Schiedsrichters gesonderte Gebühren auslöst, würde ich auch davon ausgehen, dass gesonderte Rechtsanwaltsgebühren anfallen. Also 4 Rechnungen, da auch die Prüfung von Erfolgsaussichten extra Gebühren auslöst.

Ansonsten entstehen vor dem Schiedsgericht dieselben Gebühren wie im Zivilprozess.

Re: RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenhe

Verfasst: 02.08.2011, 19:04
von gkutes
3327 VV RVG
aber: § 16 (8) RVG

Re: RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenhe

Verfasst: 03.08.2011, 09:31
von packet
ok, danke anahid, so hätt ich das dann wohl auch gemacht :)

gkutes, danke auch dir, 3327 leuchtet mir ein, aber § 16 Nr. 8 sagt: Diesselbe Angelegenheit sind das Aufgebotsverfahren und das Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zahlungssperre nach § 1020 der Zivilprozessordnung
das verstehe ich nicht ganz, hier gehts doch nicht um eine Zahlungssperre, oder etwa doch und ich steh aufm schlauch?! bitte kurze erklärung, wie das gemeint ist :)

Re: RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenhe

Verfasst: 03.08.2011, 09:47
von packet
gut, hab gerade gesehen, dass § 16 Nr. 10 RVG auf diesen Fall zutreffen könnte?
also wohl doch bloß eine Rechnung an die Mandantschaft.. schade.. ;)

Re: RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenhe

Verfasst: 03.08.2011, 10:48
von gkutes
also bei mir ist das § 16 (8)

8. das schiedsrichterliche Verfahren und das gerichtliche Verfahren bei der Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts, zur Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei der Vornahme sonstiger richterlicher Handlungen,

Re: RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenhe

Verfasst: 03.08.2011, 10:55
von packet
also hab mich jetzt mit meinem chef besprochen: wir werden bloß das "übliche", also 3100 + 3104, abrechnen können + 2100 oder 3201 Nr. 1 - letzteres muss halt noch geprüft werden.

aber ganz herzlichen Dank für die tipps und hilfestellungen! auf euch ist einfach immer verlass! :thx

Re: RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenhe

Verfasst: 04.08.2011, 10:09
von packet
ok, jetzt ist uns noch eine kurze frage eingefallen:
kann man die 3201 Nr. 1 vv rvg auch 2mal abrechnen? weil: mandantschaft hat uns von vornherein schon beauftragt, evtl. prüfungen auf erfolgsaussichten der rechtsmittel zu unternehmen. haben wir auch gemacht, einmal nach der kündigung des schiedsvertrags, sind dann aber im bestehenden verfahren geblieben, ein zweites mal dann nachdem wir das schiedsgericht abgelehnt haben. das sind ja also zweimal verschiedene prüfungen auf rechtsmittel.. ??
(hehe, ich glaub, ich mach mich grad zum deppen, aber ich bin mir einfach nicht sicher ^^)