RA-Gebühren im Schiedsverfahren mit mehreren Angelegenheiten
Verfasst: 02.08.2011, 12:10
Hallo zusammen!
ich brauche bitte ganz dringend (klar, was ist nicht dringend ) eure fachliche Hilfe!
Wir sind in einem Schiedsverfahren tätig und müssen nun mal eine Zwischenabrechnung an unsere Mandantschaft fertig machen. Folgendes Szenario so far:
In der Bausache gehts um restlichen Werklohn, wir sind Beklagte und sollen rd. € 500.000,00 zzgl. div. Zinsen + vorgerichtliche Anwaltskosten von € 4.000,00 zahlen. Es werden 3 Schiedsrichter tätig, es ergehen mehrere Verfügungen und dicke Schriftsätze im schriftl. Vorverfahren + ein Termin. Jetzt wirds komplizierter: Die Schiedsrichter möchten natürlich ihre Honorare vorab kassieren und schicken ihre Rechnungen, unsere Madantschaft kann aber nicht zahlen, wir kündigen den Schiedsvertrag und beantragen Aufhebung des ersten Termins. Das ganze eskaliert natürlich und wir lehnen das Schiedsgericht ab. Hier, meint mein Chef, beginnt eine neue Angelegenheit "Ablehung Schiedsgericht", d.h. eine zweite Rechnung an Mdt.? Die beiden anderen Schiedsrichter sind natürlich nicht dafür und wir lehnen die auch noch ab (hier, meint er, dritte Angelegenheit "Ablehnung Schiedsrichter", also auch dritte Rechnung?) Außerdem haben wir noch die Erfolgsaussichten für Abgabe an BGH geprüft, das gibt doch auch eine Gebühr, oder?
Mich würde nun interessieren, ob wir überhaupt 3 (oder evtl. auch 4) Rechnungen an die Mandantschaft schicken können und ob wir "das Übliche" abrechnen können (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr + Auslagen + Fahrtkosten)
Ich weiß, umfangreich die ganze Sache, aber ich wäre schon für paar kleine Hinweise/Einschätzungen dankbar
1000Dank im Voraus!
LG
ich brauche bitte ganz dringend (klar, was ist nicht dringend ) eure fachliche Hilfe!
Wir sind in einem Schiedsverfahren tätig und müssen nun mal eine Zwischenabrechnung an unsere Mandantschaft fertig machen. Folgendes Szenario so far:
In der Bausache gehts um restlichen Werklohn, wir sind Beklagte und sollen rd. € 500.000,00 zzgl. div. Zinsen + vorgerichtliche Anwaltskosten von € 4.000,00 zahlen. Es werden 3 Schiedsrichter tätig, es ergehen mehrere Verfügungen und dicke Schriftsätze im schriftl. Vorverfahren + ein Termin. Jetzt wirds komplizierter: Die Schiedsrichter möchten natürlich ihre Honorare vorab kassieren und schicken ihre Rechnungen, unsere Madantschaft kann aber nicht zahlen, wir kündigen den Schiedsvertrag und beantragen Aufhebung des ersten Termins. Das ganze eskaliert natürlich und wir lehnen das Schiedsgericht ab. Hier, meint mein Chef, beginnt eine neue Angelegenheit "Ablehung Schiedsgericht", d.h. eine zweite Rechnung an Mdt.? Die beiden anderen Schiedsrichter sind natürlich nicht dafür und wir lehnen die auch noch ab (hier, meint er, dritte Angelegenheit "Ablehnung Schiedsrichter", also auch dritte Rechnung?) Außerdem haben wir noch die Erfolgsaussichten für Abgabe an BGH geprüft, das gibt doch auch eine Gebühr, oder?
Mich würde nun interessieren, ob wir überhaupt 3 (oder evtl. auch 4) Rechnungen an die Mandantschaft schicken können und ob wir "das Übliche" abrechnen können (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr + Auslagen + Fahrtkosten)
Ich weiß, umfangreich die ganze Sache, aber ich wäre schon für paar kleine Hinweise/Einschätzungen dankbar
1000Dank im Voraus!
LG