HILFE! KFA Reistkostenerstattung ausländische Partei

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunnylein
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#1

19.07.2011, 20:06

Huhu, kurze Frage:

Gegenseite hat im KFA Reisekosten in Höhe von 250 € für Flugticket mit aufgenommen (RA sitzt in München, sein Mdt ist eine Firma mit Sitz in Italien, Rechtstreit wurde in Frankfurt geführt), mit der Begründung, dass RA der "Hausanwalt" seines Mdt ist und es diesem nicht zuzumuten ist sich einen neuen Anwalt in dem Bezirk des Prozessgerichts zu suchen.

Sind die Reisekosten wirklich von uns zu erstatten? Bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass die Reisekosten nicht die Kosten übersteige dürfen, die angefallen wären, wenn ein Unterbevollmächtigter in Bezirk des Prozessgerichts beauftragt worden wäre?? :?:
gkutes

#2

19.07.2011, 21:51

Der Mandant darf sich immer einen Anwalt am WOHNORT nehmen. Da die Kosten Wohnort im Ausland -Gericht eigentlich immer höher sind, als von jedem beliebigen Ort in Deutschland, darf der ausländische Mandant jeden innerdeutschen Anwalt beauftragen.
rosa

#3

19.07.2011, 22:39

Oberlandesgericht Köln , 17 W 51 / 10
sunnylein
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#4

20.07.2011, 07:58

Super Danke Euch

:thx
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