Abrechnung getrennte Streitwerte bei mehreren Beklagten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sejahrin
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#1

08.07.2011, 10:13

Hallo zusammen,

steh voll auf dem Schlauch und bräuchte mal Hilfe.

Also: Wir sind Kläger und haben ein Urteil erwirkt mit Kostenquotelung gegen die Beklagten, Beklagten zu 1 und 2 tragen 95 % und Beklagten zu 2 und 3 tragen 5 %. Nun kam vom Gericht eine Streitwertfestzung die folgendermaßen aussieht:

"Der Streitwert wird im Verhältnis zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1 und 2 auf 214.420,21 € festgesetzt und im Verhältnis zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 3 und 4 auf 7.961,50 €."

Abzurechnen wäre eine 3100 und ne 3104 (Verfahren und Termin). Wie sieht denn jetzt mein Kostenfestsetzungsantrag aus?
:thx schonmal für Eure Hilfe!
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inalittlewhile
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#2

08.07.2011, 12:26

Kannst Du nicht zwei verschiedene Rechnungen in den KFA machen?
Sejahrin
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#3

08.07.2011, 12:45

Ich darf aber doch nur die Gebühren aus dem höchsten Streitwert nehmen. Kann ja nicht zweimal die 3100 abrechnen.
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