Anrechung Erstberatung
Verfasst: 30.06.2011, 10:28
Abrechnungstechnisch bräuchte ich mal Eure Hilfe, da ich eigentlich mit Kostensachen nicht viel zu tun habe. Aber meine Kollegin ist derzeit im Urlaub und so muss ich ran:
Sachverhalt:
Bezüglich einer Trennung fand eine Beratung statt. Der Mandant sagte diese solle über die RS abgerechnet werden. Wurde auch gemacht in Höhe von 226,10 €.
Es erfolgte jedoch bislang keine Ausgleich.
Dann kam der Mandant wieder, da er Post wegen Unterhalt von der Gegenseite erhalten hat. Es erfolgte Erwiderung.
2 Wochen später rief Mandant an und bat die Akte zu schließen, da eine Versöhung stattgefunden hat.
Wir rechneten ihm gegenüber die Geschäftsgebühr ab.
Nun meine Fragen:
1)
Da die RS sich bislang weder gemeldet noch angewiese hat, ist eine Anrechnung nicht erfolgt. Sollte die Beratungsgebühr in den nächsten Tagen doch noch überwiesen werden, müsste dann die Rechnung an den Mandanten berichtigt werden?
Wie müsste sie dann aussehen???
Geschäftsgebühr 439,40
abzgl. Anrechnung Beratungsgebühr 190,00
Auslahgen
Mehrwertsteuer
Wir haben keine Gebührenvereinbarung geschlossen, dass eine Anrechnung der Erstberatung nicht stattfindet. Also müsste doch dann das Geld was von der RS kommt auch entsprechend angerechnet werden, oder? Also eine Korrektur der Rechnung erfolgen.
Wie handhabt Ihr das denn ? Lasst Ihr Euch grundsätzlich Gebührenvereinbarungen unterschreiben, dass Beratungsgebühr nicht angerechnet wird?
Viele Grüße
Sachverhalt:
Bezüglich einer Trennung fand eine Beratung statt. Der Mandant sagte diese solle über die RS abgerechnet werden. Wurde auch gemacht in Höhe von 226,10 €.
Es erfolgte jedoch bislang keine Ausgleich.
Dann kam der Mandant wieder, da er Post wegen Unterhalt von der Gegenseite erhalten hat. Es erfolgte Erwiderung.
2 Wochen später rief Mandant an und bat die Akte zu schließen, da eine Versöhung stattgefunden hat.
Wir rechneten ihm gegenüber die Geschäftsgebühr ab.
Nun meine Fragen:
1)
Da die RS sich bislang weder gemeldet noch angewiese hat, ist eine Anrechnung nicht erfolgt. Sollte die Beratungsgebühr in den nächsten Tagen doch noch überwiesen werden, müsste dann die Rechnung an den Mandanten berichtigt werden?
Wie müsste sie dann aussehen???
Geschäftsgebühr 439,40
abzgl. Anrechnung Beratungsgebühr 190,00
Auslahgen
Mehrwertsteuer
Wir haben keine Gebührenvereinbarung geschlossen, dass eine Anrechnung der Erstberatung nicht stattfindet. Also müsste doch dann das Geld was von der RS kommt auch entsprechend angerechnet werden, oder? Also eine Korrektur der Rechnung erfolgen.
Wie handhabt Ihr das denn ? Lasst Ihr Euch grundsätzlich Gebührenvereinbarungen unterschreiben, dass Beratungsgebühr nicht angerechnet wird?
Viele Grüße