Anrechnung § 34 auf Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr
Verfasst: 29.06.2011, 21:39
Hallo zusammen,
habe ein Problem. Der Sachverhalt ist folgender: Mandant A hat Forderungen gegenüber B. Er geht zum RA und möchte sich beraten lassen. Sie schließen eine Gebührenvereinbarung ab, die folgenden Inhalt hat: Die vereinbarte Gebühr beträgt 2,0 aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 €. Nach der Beratung wird der RA allerdings auch gegenüber B tätig, in dem er mit diesem Schriftverkehr hat (also Entstehung der Geschäftsgebühr). Da B noch immer der vereinbarten Ratenzahlung unregelmäßig nachkommt, will A nunmehr die Forderung gerichtlich geltend machen. B hat zwischenzeitlich 2.000,00 € gezahlt, so dass der Gegenstandswert für das gerichtliche Verfahren nur noch 8.000,00 beträgt. Wie sieht jetzt die Abrechnung gegenüber A aus?
2,0 aus Gw: 10.000,00 gem. § 34
1,3 Geschäftsgebühr
- Anr. § 34 II RVG
Verfahrensgebühr
- Anr. 3 (4) (0,65 aus 8.000,00 €)
Terminsgebühr
PTP
Die Geschäftsgebühr geht ja in der Beratungsgebühr auf. Wird die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr sodann ignoriert oder wie muss weiter angerechnet werden? Stehe total auf dem Schlauch. Für schnelle Hinweise wäre ich echt dankbar.
habe ein Problem. Der Sachverhalt ist folgender: Mandant A hat Forderungen gegenüber B. Er geht zum RA und möchte sich beraten lassen. Sie schließen eine Gebührenvereinbarung ab, die folgenden Inhalt hat: Die vereinbarte Gebühr beträgt 2,0 aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 €. Nach der Beratung wird der RA allerdings auch gegenüber B tätig, in dem er mit diesem Schriftverkehr hat (also Entstehung der Geschäftsgebühr). Da B noch immer der vereinbarten Ratenzahlung unregelmäßig nachkommt, will A nunmehr die Forderung gerichtlich geltend machen. B hat zwischenzeitlich 2.000,00 € gezahlt, so dass der Gegenstandswert für das gerichtliche Verfahren nur noch 8.000,00 beträgt. Wie sieht jetzt die Abrechnung gegenüber A aus?
2,0 aus Gw: 10.000,00 gem. § 34
1,3 Geschäftsgebühr
- Anr. § 34 II RVG
Verfahrensgebühr
- Anr. 3 (4) (0,65 aus 8.000,00 €)
Terminsgebühr
PTP
Die Geschäftsgebühr geht ja in der Beratungsgebühr auf. Wird die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr sodann ignoriert oder wie muss weiter angerechnet werden? Stehe total auf dem Schlauch. Für schnelle Hinweise wäre ich echt dankbar.