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Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 29.06.2011, 15:35
von Sungirl
Hallo Forenos,

Ich muss eine finanzrechtliche Angelegenheit abrechnen :(

wir haben gegen einen Steuerbescheid Klage erhoben. Auf Hinweis des Gerichtes wurde der Steuerbetrag erlassen.

Danach wurde die Klage zurückgenommen. ich würde auf jeden fall die 2300 GG abrechnen. Kann ich noch weitere Gebühr aberechne für den Erlass des Steuerbetrages?

Re: Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 29.06.2011, 15:36
von Liesel
Wieso willst du denn eine 2300 abrechnen, wenn ihr Klage erhoben habt?

Re: Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 29.06.2011, 15:57
von Sungirl
Pfui, meine ich auch 3100 VG. Tut mir leid. Kann ich noch was abrechnen :(

Re: Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 29.06.2011, 17:29
von Liesel
Die VG vor dem Finanzgericht wird nach 3200 berechnet.

Re: Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 30.06.2011, 09:09
von Sungirl
Ahhhh stimmt, danke schön.

Die Steuer wurde außergerichtlich erlassen.

Gibt es da auch ein Gebühr dafür? :oops:

Re: Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 30.06.2011, 09:13
von Liesel
Verstehe ich nicht ganz. Wurde die Steuer erlassen, während das Verfahren beim Gericht anhängig war? Dann bekommst du m.E. keine weitere Gebühr.

Re: Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 30.06.2011, 09:21
von LuzZi
Nee, da gibts keine gesonderte Gebühr für.

Re: Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)

Verfasst: 30.06.2011, 09:23
von Sungirl
:thx :thx