RVG-Änderung, voraussichtlich ab 01.08.13
- Adora Belle
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#34. Aber was solls, dümmer wirste dadurch nicht, und wenn die Reform dann endlich kommt, kannst Du abgleichen, wieviel noch übrig geblieben ist.
- jojo
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Falls noch was davon über sein sollte...
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 07.06.2013 unter TOP 2013 beschlossen wegen des 2. KostRMoG erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wie sich bereits in den letzten Tagen abzeichnete, wird das neue RVG damit NICHT ZUM 01.07.2013 in Kraft treten können. Die geplanten Änderungen zum RVG sind dort jedoch schon weitestgehend außen vor.
Im Rechtsausschuss geht es nun insbesondere noch um die Gerichtsgebühren und PKH/Beratungshilfe:
"Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, die finanzielle Gesamtentlastung der Justizhaushalte aus diesem Gesetz und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wesentlich zu erhöhen. Beide Gesetze seien im Zusammenhang zu sehen und sollten zu einer Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrades der Justiz führen. In dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts seien wesentliche Bestandteile der ursprünglich angestrebten Reform nicht umgesetzt worden, so dass auch das zunächst anvisierte Entlastungsvolumen nicht zum Tragen komme. Die vom Deutschen Bundestag beschlossene weitere Anhebung der Gerichtsgebühren im Kostenrechtmodernisierungsgesetz vermag jedoch nicht, diese weitgehenden Einschnitte auszugleichen."
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_2372 ... __nnn=true" target="blank
Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 07.06.2013 unter TOP 2013 beschlossen wegen des 2. KostRMoG erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wie sich bereits in den letzten Tagen abzeichnete, wird das neue RVG damit NICHT ZUM 01.07.2013 in Kraft treten können. Die geplanten Änderungen zum RVG sind dort jedoch schon weitestgehend außen vor.
Im Rechtsausschuss geht es nun insbesondere noch um die Gerichtsgebühren und PKH/Beratungshilfe:
"Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, die finanzielle Gesamtentlastung der Justizhaushalte aus diesem Gesetz und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wesentlich zu erhöhen. Beide Gesetze seien im Zusammenhang zu sehen und sollten zu einer Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrades der Justiz führen. In dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts seien wesentliche Bestandteile der ursprünglich angestrebten Reform nicht umgesetzt worden, so dass auch das zunächst anvisierte Entlastungsvolumen nicht zum Tragen komme. Die vom Deutschen Bundestag beschlossene weitere Anhebung der Gerichtsgebühren im Kostenrechtmodernisierungsgesetz vermag jedoch nicht, diese weitgehenden Einschnitte auszugleichen."
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Haben evtl. doch einige gemerkt, dass diese Reform zu Lasten der sozialschwachen Rechtssuchenden unter gleichzeitiger Erhöhung der RA-Einkommen und anderen Genannten nicht alles sein kann und ungerecht ist?!
Ich habe keine Eile mit dieser "Reform", ist sie doch genau so ein Plünn wie alle zuletzt beschlossenen Reformen und Gesetze.
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~ Grüßle ~
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Die Länder beschweren sich darüber, dass die Entlastung ihrer Haushalte nicht den versprochenen Umfang hat. Was ich verstehen kann. Die Abwägung sozialschwache Rechtsuchende ./. Erhöhung von RVG-Gebühren geht aber meines Erachtens völlig fehl. Es ist doch eher so, dass sich ein Anwalt bald nicht mehr leisten kann, BerH- und PKH-Mandate zu übernehmen, weil er dabei im Schnitt einfach zu viel draufzahlt.
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Sorry, da habe ich leider zu wenig Hintergrundwissen, aber dann kann man die beiden Teilbereiche immer noch gesondert behandeln. Das Sparen auf Kosten der Schwachen ist leider die übliche Politikermasche, weil die sich am wenigsten wehren (können) - und damit ist es eine Frechheit! Und was so sicher wie das Amen in der Kirche ist: Nach den zahllosen anderen Einschränkungen und Sparwahn-Maßnahmen wird auch bei Umsetzung dieser Reform gesungen werden: Die Kassen sind leer - jede Wette!
Zuletzt geändert von 13 am 11.06.2013, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich war bei ISAR-Fachseminare.
Es heißt zwar, dass eine Erhöhung stattfindet, aber die Erhöhung ist ein Durchschnittswert. Es gibt durchaus auch Verfahren, die nach dem "neuen Recht" wenn es so bleibt weniger Gebühren bringen (z.B. kann dies im Verwaltungsverfahren so sein).
Kann man nur hoffen, dass sie jetzt einen fairen Weg für beide Seite Rechtssuchende und RA finden.
Es heißt zwar, dass eine Erhöhung stattfindet, aber die Erhöhung ist ein Durchschnittswert. Es gibt durchaus auch Verfahren, die nach dem "neuen Recht" wenn es so bleibt weniger Gebühren bringen (z.B. kann dies im Verwaltungsverfahren so sein).
Kann man nur hoffen, dass sie jetzt einen fairen Weg für beide Seite Rechtssuchende und RA finden.
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In dieser Legislaturperiode wohl eher nicht mehr...
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ich denke einfach mal postiv, irgendwann kommt irgendwas, und wenn sich viel verändert habe ich zumindest die Möglichkeit evtl. bekannte Gesichter in einem neuen Seminar wieder zu treffen