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Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 23.06.2011, 10:34
von r.benthin
Hilfe! Die Staatskasse kürzt mir die Gebühren willkürlich. Die Grundgebühr um 37,65 % und die überigen um 42,23 %. Der Rechtspfleger kann doch den Aufwand, den wir hatten gar nicht beurteilen. Wer hat ERfahrung und wie kann ich mich wehren. :thx Liebe Grüße

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 23.06.2011, 10:37
von Liesel
Mit welcher Begründung wurde denn gekürzt?

Du kannst hier nur über die Kriterien des § 14 argumentieren.

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 23.06.2011, 10:37
von Adora Belle
Ah, Du hast es also geschafft, den neuen Thread zu erstellen. Es gibt hier schon einige Beiträge zu Deinem Thema, deshalb würde ich Dir zuallererst die Suchfunktion empfehlen. Außerdem hat Burhoff gerade eine Zusammenfassung zum § 14 veröffentlicht, zu finden auf burhoff.de, die ist für Dich sicher auch hilfreich.

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 23.06.2011, 10:48
von r.benthin
Danke für die Hilfe, wir haben dem Gericht gegneüber genau geschildert, wie umfangreich die Angelegenheit hier war, kein Einsehen. Der KFB wurde mit den genannten Kürzungen erlassen. Aber erst mal Danke ich werde weiter suchen.

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 23.06.2011, 10:49
von Adora Belle
Tja, Rechtsmittel und so weit wie möglich durchfechten. Mehr als argumentieren kannst Du halt nicht.

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 23.06.2011, 13:13
von r.benthin
Danke für den Tipp mit burhoff. de. Das hat mir schon sehr weiter geholfen. :thx :lol:

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 29.06.2011, 10:30
von Soenny
Ich habe gegen die Stadt Bielefeld gekämpft und gewonnen :huepf

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 29.06.2011, 10:37
von Liesel
Glückwunsch Sanny. :blumen

Manchmal lohnt es sich schon, wenn man hartnäckig bleibt. :mrgreen:

Re: Gebührenkürzung durch Staatskasse im OWI-Verfahren

Verfasst: 29.06.2011, 10:47
von Soenny
Stimmt, mein Antrag war vom 20.04.2010 :mrgreen: