Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem: Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag stellen für eine Streitwertbeschwerde in 2. Instanz. Die Gebühr der 1. Instanz wäre die 3500 VV RVG aus 0,5 Gebühren. Mein Chef meinte jetzt das die Kosten für eine Streitwertbeschwerde in 2. Instanz aber höher wären. Ist das so richtig? Ich habe im RVG für Anfänger und auch im Internet recherchiert und nichts gefunden.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Jennifer88
Kosten Streitwertbeschwerde Berufung
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Dein RA verwechselt das mit den Beschwerden aus Vorbem. 3.2.1, die höher bezahlt werden. RVG für Anfänger, 14. Aufl., Rn 1214, sagt eindeutig, dass Streitwertbeschwerden nach 3500 abgerechnet werden.
Grüße - sansibar
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Ok, das ist super. Danke für die schnelle Antwort.