Kosten Streitwertbeschwerde Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennifer88
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#1

16.06.2011, 09:13

Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag stellen für eine Streitwertbeschwerde in 2. Instanz. Die Gebühr der 1. Instanz wäre die 3500 VV RVG aus 0,5 Gebühren. Mein Chef meinte jetzt das die Kosten für eine Streitwertbeschwerde in 2. Instanz aber höher wären. Ist das so richtig? Ich habe im RVG für Anfänger und auch im Internet recherchiert und nichts gefunden.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

MfG

Jennifer88
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

16.06.2011, 09:25

Dein RA verwechselt das mit den Beschwerden aus Vorbem. 3.2.1, die höher bezahlt werden. RVG für Anfänger, 14. Aufl., Rn 1214, sagt eindeutig, dass Streitwertbeschwerden nach 3500 abgerechnet werden.
Grüße - sansibar
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Jennifer88
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#3

16.06.2011, 09:33

Ok, das ist super. Danke für die schnelle Antwort.
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