RVG 2. Alternative ???
Verfasst: 15.06.2011, 15:37
Hallo zusammen!
Ich streite mich mit der Gegenseite um Kosten. Und nun habe ich meinen Standpunkt geschrieben und zitiert... Und kommt die Erwiderung und mein Chef sagt ich solle drauf antworten. Soweit so gut. Nur schreibt die Gegenseite was von § 15 Abs. 2, 2. Alternative. Was ist denn bitte die 2. Alternative??? Das habe ich noch nie gehört.
Es geht grob um die Anrechnung der 2300 der Gegenseite. Es wurde ein Gesamtvergleich geschlossen. Und auch wenn die Gegenseite PKH bezieht, habe ich auf meinem letzten Seminar gelernt, dass die Gegenseite die Gebühr 2300 anrechnen muss, egal ob erhalten oder nicht.... Die Gegenseite ist nun der Meinung, dass "von einer Titulierung im Sinne des § 15 Abs. 2, Alternative 2 RVG nach Abschluss eines Prozessvergleiches nur dann ausgegangen werden kann, wenn der Vergleich die Geschäftsgebühr mit einem bezifferten Einzelbetrag ausweist..."
Könnt Ihr mir helfen? Die 2. Alternative irritiert mich völlig. Auf den Rest werde ich schon antworten können...
Ich hoffe auf baldige Hilfe. Meine Frist läuft....
Liebe Grüße
Ich streite mich mit der Gegenseite um Kosten. Und nun habe ich meinen Standpunkt geschrieben und zitiert... Und kommt die Erwiderung und mein Chef sagt ich solle drauf antworten. Soweit so gut. Nur schreibt die Gegenseite was von § 15 Abs. 2, 2. Alternative. Was ist denn bitte die 2. Alternative??? Das habe ich noch nie gehört.
Es geht grob um die Anrechnung der 2300 der Gegenseite. Es wurde ein Gesamtvergleich geschlossen. Und auch wenn die Gegenseite PKH bezieht, habe ich auf meinem letzten Seminar gelernt, dass die Gegenseite die Gebühr 2300 anrechnen muss, egal ob erhalten oder nicht.... Die Gegenseite ist nun der Meinung, dass "von einer Titulierung im Sinne des § 15 Abs. 2, Alternative 2 RVG nach Abschluss eines Prozessvergleiches nur dann ausgegangen werden kann, wenn der Vergleich die Geschäftsgebühr mit einem bezifferten Einzelbetrag ausweist..."
Könnt Ihr mir helfen? Die 2. Alternative irritiert mich völlig. Auf den Rest werde ich schon antworten können...
Ich hoffe auf baldige Hilfe. Meine Frist läuft....
Liebe Grüße