Titelumschreibung - Gebühren, wie rechne ich ab?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lilli259
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#1

01.06.2011, 10:35

Firma A hat einen Titel gegen Firma B erwirkt. Jetzt ist Firma A aber in Insolvenz und wir vertreten den Insolvenzverwalter. Ich habe den Titel auf den Insolvenzverwalter umschreiben lassen. Aber wie rechne ich es ab? Mit einer 1,30 Verfahrensgebühr? Nehme ich den Streitwert von dem Wert des Titels? Wie setze ich in dem Fall die Zinsen an? Oder nehme ich den Wert des Titels zum Zeitpunkt der Umschreibung?

Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe
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LuzZi
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#2

07.06.2011, 13:11

Hab ich aus einem anderen Forum:
Die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel löst keine Gebühren aus, § 19 Abs. 1 Nr. x RVG (hab grad kein RVG da, aber im 19 stehts drin). Wird eine qualifizierte Klausel beantragt (Rechtsnachfolgeklausel z.B.), löst das also eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Bei Termin vor dem Gericht zusätzlich noch ne 0,3 Terminsgebühr Nr. 3310 VV RVG.
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Lilli259
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#3

07.06.2011, 14:53

Ich habe nach der Titelumschreibung einen Zwangsvollstreckungsauftrag gemacht. Bekomme ich dafür erneut die 0,3 aus 3309 oder gehört dies dazu, so dass nur eine Gebühr anfällt?
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#4

07.06.2011, 15:49

Ich hab gelesen, dass da nicht angerechnet wird und du noch einmal eine 0,3 bekommst. Aber ob dem nun auch wirklich so ist, da habe ich leider keine Ahnung.
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#5

22.06.2011, 12:11

Das klingt für mich plausibel.

Aber wie sieht es denn nun wirklich mit dem Gegenstandswert für die Kostenrechnung aus. Ist das wirklich der Wert der im Titel steht?
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SonicEvil
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#6

06.10.2011, 09:24

Aber wie sieht es denn nun wirklich mit dem Gegenstandswert für die Kostenrechnung aus.
@tinytis or all: Welchen Gegenstandswert hast du denn nun genommen?
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