nochmalHab mir dies damit begründet, dass eine Gebühr die einmal angefallen ist ja nicht in Wegfall geraten kann oder?
Terminsgebühr - Versäumnisurteil?!
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Nadsch hat geschrieben:Beim zweiten VU gibts eine Terminsgebühr...
Du meinst sicher, daß es beim 2. VU eine 1,2 TG gibt, oder?
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Nö, gkutes. Fand nur die Aussage von Nadsch etwas merkwürdig.
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aber wo sie recht hat, hat sie recht Musste mal gesagt werden
ich dachte, ich hätte jetzt was überlesen... gut. dann passt es ja.
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Na, eine TG gibts auch beim ersten VU, allerdings nur 0,5.
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Eine Frage habe ich trotzdem noch. Weswegen spricht das Urteil da in seinem Tenor aus, dass der Beklagte die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat? Meint das Gericht damit Kosten die bei Gericht angefallen könnten... also damit mein ich keine Gerichtskosten, denn die fallen ja in einem derartigen Fall nicht noch zusätzlich an. Es könnten ja Kopieauslagen oder Sonstiges bei Gericht angefallen sein oder?
Weiter spricht das Gericht aus, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Ich beantrage ja aber von dem Urteil keine vollstreckbare Ausfertigung, weil es keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat richtig? Die Kostentragung des Beklagten mache ich ja mittels KFB/ der vA des KFB in der ZV geltend??!!!
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